demokratie.services ist ein weltweit nutzbares Infrastrukturprojekt zur Unterstützung demokratischer Willensbildung. Es ist selbst keine politische Organisation und gibt keine politische Richtung vor. Bestehende Gruppen, Parteien, Verbände und Initiativen können die Infrastruktur für ihre eigene Willensbildung und für die Ermittlung inhaltlich passender Repräsentanten oder Kandidaten nutzen.
Grundlage sind einzelne politische Forderungen. Jeder Nutzer kann einer Forderung zustimmen, sie ablehnen oder sich enthalten. Wer nur weiterblättert, gibt keine Bewertung ab.
Politische Bewertungen werden in getrennten Räumen ausgewertet. Es gibt den staatlichen Bereich, örtliche Bereiche und nicht öffentlich auffindbare G-ID-Räume. Die Ergebnisse dieser Bereiche werden nicht miteinander vermischt.
Lesen ist nicht auf wenige Orte beschränkt. Ein Nutzer kann sich Beiträge verschiedener Orte ansehen. Für örtliche Beiträge wird anhand ihres geografischen Veröffentlichungsbereichs bestimmt, an welchen Leseorten sie erscheinen.
Für Deutschland steht zusätzlich ein politisch neutral zusammengestellter Grunddatenbestand zur Verfügung. Auf Bundesebene enthält er politische Forderungen, die aus den Programmen aller 29 Parteien gewonnen wurden, die an der Bundestagswahl teilgenommen haben. Parteiphrasen und Mehrfachformulierungen wurden dabei soweit wie möglich auf einzelne politische Ziele zurückgeführt. Die Aufnahme in den Grunddatenbestand ist keine Bewertung der jeweiligen Forderung.
Der Grunddatenbestand ermöglicht eine erste Einschätzung, wie die eigenen politischen Vorstellungen zu den Bewertungen anderer Teilnehmer passen. Gruppen können darüber hinaus eigene Forderungen einbringen.
Neue Forderungen können im Bereich Schreiben eingestellt werden. Pro Gerät können höchstens zwei neue Forderungen pro Tag veröffentlicht werden. Neue regionale Forderungen erhalten zunächst eine Schonfrist von 56 Tagen. Während dieser Zeit können sie bereits gelesen und bewertet werden, gehören aber noch nicht zum regulären Auswertungsbestand.
Neue Forderungen werden nicht vor ihrer Veröffentlichung redaktionell oder politisch geprüft. Für unzulässige oder problematische Inhalte gibt es eine Meldefunktion; ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen.
Zustimmen, Ablehnen und Enthalten bilden die politische Bewertung einer Forderung. Davon getrennt gibt es pos + und pos -. Diese Positionsbewertung beeinflusst die Reihenfolge der Beiträge, nicht die politische Zustimmung zu ihnen.
Eine Forderung kann deshalb politisch abgelehnt und trotzdem als besonders wichtig angesehen werden. Umgekehrt kann man einer Forderung zustimmen, ohne ihr eine hohe Position zu geben.
Die Reihenfolge der auswertbaren Beiträge wird aus den Positionsbewertungen bestimmt. Neue Beiträge befinden sich zunächst in der Schonfrist. Nach deren Ende können sie entsprechend ihrer Position in die reguläre Reihenfolge gelangen. Für die tägliche persönliche Übereinstimmungsberechnung werden daraus 30 Auswertungsbeiträge verwendet.
Ein Teilnehmer ist für diese Auswertung nur dann vollständig bewertbar, wenn er alle 30 aktuellen Auswertungsbeiträge mit Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung bewertet hat. Bloßes Weiterblättern zählt nicht als Bewertung.
Mindestens 30 Prozent der vollständig teilnehmenden Geräte müssen bei einer Forderung eine eindeutige politische Bewertung – Zustimmung oder Ablehnung – abgegeben haben. Erst dann wird diese Forderung in die eigentliche Prozentberechnung einbezogen. Enthaltungen zählen zur vollständigen Teilnahme, aber nicht zu dieser Mindestzahl eindeutiger Bewertungen.
Für eine Auswertung müssen außerdem mindestens zehn auswertbare Teilnehmer vorhanden sein. Die genaue Berechnungsformel wird auf der Seite „So berechnen wir“ beschrieben.
Es gibt für die politische Bewertung ausschließlich Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung; diese drei Möglichkeiten bilden keine numerische Bewertungsskala. Bei eigener Zustimmung entspricht der persönliche Teilwert dem Anteil der Zustimmungen an den klaren Stimmen, bei eigener Ablehnung dem Anteil der Ablehnungen an den klaren Stimmen. Als klare Stimmen gelten ausschließlich Zustimmung und Ablehnung. Eine eigene Enthaltung ergibt genau 50 Prozent. Entscheidend ist dabei der genaue Anteil der gewählten Position und nicht lediglich, ob sie zur Mehrheit oder Minderheit gehört. Aus allen Forderungen, die nach der 30-Prozent-Prüfung tatsächlich in die Berechnung eingehen, wird anschließend der arithmetische Mittelwert der persönlichen Teilwerte gebildet. Jede einbezogene Forderung hat dasselbe Gewicht. Eine zusätzliche Gewichtung oder Normierung findet nicht statt.
Das Ergebnis beschreibt ausschließlich die inhaltliche politische Übereinstimmung. Es ist keine Bewertung der persönlichen, fachlichen oder charakterlichen Eignung eines Menschen.
Mit der Schaltfläche G-ID kann direkt in der Anwendung eine neue G-ID erzeugt werden. Sie muss nicht beantragt oder von einer anderen Stelle zugeteilt werden. Wer dieselbe G-ID verwendet, gelangt in denselben nicht öffentlich auffindbaren Meinungsraum.
Dort können beispielsweise Mitglieder eines Vereins, einer Partei, einer Wählergruppe oder einer anderen bestehenden Gruppe eigene Forderungen einbringen und bewerten. Dadurch wird sichtbar, welche politischen Ziele innerhalb dieser Gruppe die größte gemeinsame Unterstützung finden.
Jedes Gruppenmitglied, das die maßgeblichen Forderungen vollständig bewertet, erhält automatisch einen persönlichen Übereinstimmungswert. Dieser Wert kann zugleich als Repräsentationswert verwendet werden: Er zeigt, wie stark die eigenen politischen Bewertungen mit den gemeinsam ermittelten politischen Vorstellungen der Gruppe übereinstimmen. Eine Person muss dafür nicht vorher als Kandidat oder Repräsentant benannt werden. Die Gruppe kann auf dieser Grundlage erkennen, welche Personen ihre politischen Ziele inhaltlich besonders stark widerspiegeln. demokratie.services nimmt selbst keine Personenwahl oder Kandidatenaufstellung vor und ersetzt keine erforderliche formale Wahl oder Abstimmung.
Für G-ID-Räume gilt die achtmonatige Wartezeit neuer Geräte nicht. Die übrigen Sperrfristen für Änderungen bleiben bestehen. Zwischen G-ID-Prüfungen liegt außerdem eine technische Wartezeit von sieben Sekunden, um systematisches Durchprobieren von G-IDs zu erschweren.
Für die normale Nutzung sind weder Name noch E-Mail-Adresse noch ein klassisches Benutzerkonto erforderlich. Beim ersten Start erzeugt die Anwendung eine zufällige Geräte-ID und speichert sie lokal. Sie ist kein Cookie und wird nicht durch Browser- oder Geräte-Fingerprinting aus Eigenschaften des Nutzers, Browsers oder Gerätes ermittelt.
Auf dem Server wird die übermittelte Geräte-ID mit einem geheimen serverseitigen Schlüssel pseudonymisiert. Damit kann dasselbe Gerät wiedererkannt werden, ohne dafür ein persönliches Benutzerkonto zu führen. Das ermöglicht den Schutz vor mehrfachen Bewertungen derselben Forderung und die Durchsetzung der Sperrfristen.
In staatlichen und örtlichen Bereichen darf ein neues Gerät sofort abstimmen. Für die Auswertung wird es jedoch erst berücksichtigt, wenn seine Gerätekennung seit mindestens acht Monaten registriert ist. Für G-ID-Räume gilt diese Wartezeit nicht.
Eine bereits abgegebene politische Bewertung kann nach sechs Monaten geändert werden. Nach einer Änderung beginnt erneut eine sechsmonatige Sperrfrist. Für Positionsbewertungen gilt ebenfalls eine sechsmonatige Änderungssperre.
Bewertungen werden gespeichert, aber Änderungen der täglichen Auswertung werden nicht fortlaufend in jeder Sekunde neu berechnet. Der Wechsel erfolgt täglich um 0:00 Uhr beziehungsweise beim ersten relevanten Aufruf danach. Dabei werden die für den neuen Tagesstand notwendigen Auswertungen und Positionsänderungen verarbeitet.
Ein gemeldeter Beitrag wird sofort als gemeldet gekennzeichnet. Bis zum nächsten täglichen Wechsel bleibt der bestehende Auswertungsstand erhalten. Beim täglichen Wechsel wird der gemeldete Beitrag entfernt.
Wer eine Meldung absendet, kann das betreffende Gerät anschließend für 72 Stunden nicht nutzen. Diese Sperre soll taktische Meldungen erschweren.
Ein staatlicher, örtlicher oder G-ID-Raum enthält höchstens 3500 Beiträge. Wird bei bereits 3500 vorhandenen Beiträgen ein neuer Beitrag aufgenommen, wird der Beitrag mit dem schlechtesten Sortierplatz entfernt. Haben mehrere Beiträge denselben schlechtesten Platz, wird der ältere entfernt.
Die Anwendung entscheidet nicht, welche politische Meinung richtig oder falsch ist. Sie vergibt keine zusätzliche politische Macht aufgrund von Bekanntheit, Vermögen, Stellung oder Organisationszugehörigkeit. Sie ist weder ein staatliches Wahlorgan noch eine repräsentative Bevölkerungsumfrage.
Ihr Zweck ist begrenzter: einzelne politische Forderungen gleichberechtigt bewertbar zu machen, gemeinsame politische Ziele sichtbar zu machen und die inhaltliche Übereinstimmung zwischen Teilnehmern beziehungsweise möglichen Repräsentanten und diesen gemeinsam ermittelten Zielen nachvollziehbar zu berechnen.
In einer Demokratie müssen die unterschiedlichen politischen Vorstellungen sehr vieler Menschen auf eine vergleichsweise kleine Zahl von Personen übertragen werden, die politische Entscheidungen treffen. Das eigentliche Problem besteht darin, dabei möglichst viel Übereinstimmung zu erhalten. Je stärker die ausgewählten Personen in den einzelnen politischen Fragen mit den Menschen übereinstimmen, die sie vertreten sollen, desto genauer funktioniert diese Übertragung. demokratie.services soll diese Übereinstimmung messbar machen.
Sie können politische Forderungen bewerten und einbringen. Aus Ihren Bewertungen wird ein persönlicher Übereinstimmungswert in Prozent berechnet. Er zeigt, wie stark Ihre eigenen politischen Bewertungen mit den Bewertungen der User im aktuell bearbeiteten Raum übereinstimmen. Dieser Raum ist entweder der Staat, ein gewählter Ort oder ein G-ID-Namensraum.
Damit kann die Anwendung auch eine Frage beantworten, die bei einer üblichen Parteienwahl nur sehr grob beantwortet wird: Wie gut stimmen die politischen Vorstellungen einer möglichen Kandidatin oder eines möglichen Kandidaten tatsächlich mit den politischen Vorstellungen der beteiligten Menschen überein? Die persönlichen Prozentwerte bilden damit zugleich die Grundlage für ein nicht öffentliches Personenranking. Nicht in Listenform. Niemand erfährt Ihren Wert. Nur Sie selbst können sich outen. Ein hoher Prozentwert sagt dabei ausschließlich etwas über die inhaltliche politische Übereinstimmung aus. Er sagt nichts über persönliche Eigenschaften, Fachkenntnis, Integrität, Verhandlungsgeschick oder sonstige Eignung einer Person.
Der praktische Nutzen liegt vor allem bei der Auswahl von Kandidaten. Parteien, Wählergruppen oder andere Gruppen können bei der Kandidatenaufstellung gezielt Personen nominieren, deren politische Vorstellungen besonders gut mit den Interessen der Gruppe übereinstimmen. Auf die gleiche Weise können Kandidaten ermittelt werden, die die politischen Vorstellungen der Bevölkerung eines Ortes oder Gebietes möglichst genau vertreten.
Im Mittelpunkt stehen deshalb einzelne politische Forderungen und die Menschen, die sie bewerten – nicht Parteien, Organisationen, Bekanntheit oder gesellschaftlicher Einfluss.
Ja – aber anders als in einem klassischen Forum oder sozialen Netzwerk. Wer eine Forderung ablehnt, braucht nicht einfach das Gegenteil als neue Forderung einzustellen. Dafür gibt es bereits die Möglichkeit, die vorhandene Forderung mit Ablehnen zu bewerten.
Eine neue Forderung ist dann sinnvoll, wenn sie eine andere Lösung, eine veränderte Zielsetzung, eine Ergänzung oder eine präzisere Formulierung zur Bewertung stellt. So kann auf eine vorhandene Forderung mit einer konkreten politischen Alternative reagiert werden.
Die Diskussion findet damit nicht über Kommentarfolgen statt, sondern über konkrete politische Alternativen, die von den Teilnehmern selbst bewertet und mit pos + und pos - in ihrer Position beeinflusst werden können. Ein Einwand wird auf diese Weise zu einem eigenständig bewertbaren politischen Vorschlag.
Eine Partei vertritt zu vielen Themen gleichzeitig Positionen. Ein einzelner Mensch kann einige davon teilen und andere ablehnen. Wer nur eine Partei auswählt, kann diese unterschiedlichen Übereinstimmungen nicht getrennt ausdrücken. demokratie.services betrachtet deshalb jede politische Forderung für sich.
Innerhalb der Anwendung soll jede abgegebene politische Bewertung grundsätzlich gleich behandelt werden. Eine Stimme wird nicht wichtiger, weil die betreffende Person bekannt, wohlhabend, einflussreich oder Mitglied einer Organisation ist. Ebenso kann niemand mehrere politische Stimmen auf dieselbe Forderung konzentrieren. Eine politische Bewertung gehört immer zu einer Forderung innerhalb ihres Bearbeitungsraums. Da Staats-, Orts- und G-ID-Bestände für Rangfolge und Auswertung getrennt sind, werden Bewertungen nicht dazu verwendet, die Rangfolge eines anderen Bearbeitungsraums zu verändern.
Für jede Forderung stehen Zustimmen, Ablehnen und Enthalten zur Verfügung. Wer eine Forderung nicht bewerten möchte, kann einfach weiterblättern. Das bloße Weiterblättern ist keine Enthaltung und zählt nicht als Bewertung.
Mit pos + und pos - wird nicht über den politischen Inhalt einer Forderung abgestimmt. Eine Positionsstimme beeinflusst die Reihenfolge der Forderungen innerhalb des jeweiligen Staats-, Orts- oder G-ID-Raums. pos + zählt als +1, pos - als -1.
Diese Trennung ist wichtig: Man kann eine Forderung politisch ablehnen und sie trotzdem für besonders wichtig oder diskussionswürdig halten. Umgekehrt kann man einer Forderung zustimmen und sie dennoch für weniger vordringlich halten. Politische Bewertung und Positionsbewertung erfüllen deshalb unterschiedliche Aufgaben und werden nicht miteinander vermischt.
Die Koordinaten stammen aus der Ortsliste und beschreiben den vom Nutzer ausgewählten Ort. Sie sind keine automatisch ermittelte Position des Gerätes. Bei regionalen Forderungen werden Ort und Radius verwendet, um das geografische Veröffentlichungsgebiet zu bilden und später zu prüfen, ob ein gewählter Leseort innerhalb dieses Gebietes liegt.
Staat, Ort und G-ID sind eigenständige Bearbeitungs- und Auswertungsräume. Landesweite Forderungen gehören ausschließlich zum Staatsraum. Regionale Forderungen gehören zum jeweiligen Ortsraum. Forderungen eines G-ID-Namensraums gehören ausschließlich zu diesem Namensraum.
Die Bestände werden für Reihenfolge und Auswertung nicht miteinander vermischt. Insbesondere werden landesweite Forderungen nicht zusätzlich in jedem einzelnen Ort neu einsortiert. Der Staat wird für Rangfolge und Auswertung praktisch wie ein eigener Ort behandelt.
Beim direkten Aufruf der Anwendung ist der Staatsraum aktiv. Daher können sofort die Forderungen des Staates angezeigt werden; eine vorherige Ortswahl ist nicht erforderlich. Wird unter Besucht ein Ort oder ein G-ID-Namensraum gewählt, wird dieser zum aktuellen Bearbeitungsraum. Wird die Auswahl wieder zurückgesetzt, kehrt die Anwendung automatisch zum Staatsraum zurück.
Der aktuelle Bearbeitungsraum bestimmt, zu welchem Bestand eine neue Forderung gehört. Im Staatsraum wird sie als landesweite Forderung dem Landesbestand hinzugefügt. In einem Ortsraum wird sie dem regionalen Bestand dieses Raums zugeordnet. In einem G-ID-Namensraum gehört sie zu diesem Namensraum. Eine nachträgliche Überführung zwischen Landesbestand und regionalem Bestand ist nicht vorgesehen.
Neue Forderungen werden nicht vor ihrer Veröffentlichung redaktionell oder politisch geprüft. Für unzulässige oder problematische Inhalte steht die Meldefunktion zur Verfügung; ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen.
Angezeigt wird immer nur das Ergebnis des aktuell bearbeiteten Raums. Beim Start ist dies das Ergebnis des Staates. Nach Auswahl eines Ortes unter Besucht wird das Ergebnis dieses Ortes angezeigt; nach Auswahl einer G-ID das Ergebnis dieses Namensraums. Beim Zurücksetzen der Auswahl erscheint wieder das Ergebnis des Staates. Eine zusätzliche Schaltfläche zum Umschalten zwischen Landes-, Orts- und G-ID-Auswertung ist dafür nicht erforderlich.
Die Ergebnisanzeige muss den zugehörigen Raum eindeutig kennzeichnen, zum Beispiel als Ergebnis Staat …, Ergebnis Bremen … oder Ergebnis G-…. Die genaue grafische Gestaltung dieser Kennzeichnung ist nicht Bestandteil dieser Funktionsregel.
Eine aussagekräftige Übereinstimmungsberechnung benötigt einen ausreichend breiten Bestand politischer Forderungen. Für Deutschland wurde deshalb ein Grundbestand aus den festgestellten Forderungen der Programme der Parteien aufgebaut, die an der letzten Bundestagswahl teilgenommen haben. Die Texte wurden gekürzt und von Phrasen befreit; politische Forderungen sollten nicht wegen ihres Inhalts ausgesondert werden.
In Staaten, in denen ein solcher umfangreicher Anfangsbestand nicht vorhanden ist, können Nutzer im Staatsraum landesweite Forderungen veröffentlichen und damit den Bestand nach und nach aufbauen. Die Auswertung eines Orts- oder G-ID-Raums wird davon getrennt behandelt; dessen Forderungen werden nicht mit dem Landesbestand zu einer gemeinsamen Rangfolge vermischt.
Landesweite Forderungen bilden den gemeinsamen Bestand des Staatsraums. Dieser Bestand kann auf dem Gerät bereitgestellt werden. Regionale Forderungen können dagegen mit der Zeit in sehr großer Zahl entstehen und werden für den jeweils bearbeiteten Ortsraum nach Bedarf bereitgestellt. G-ID-Forderungen werden entsprechend nur für den aktuell aufgerufenen G-ID-Namensraum bereitgestellt.
Diese Trennung hält die zu übertragende Datenmenge auch dann beherrschbar, wenn über Jahre viele regionale Forderungen hinzukommen.
Nein. Bereits vorhandene landesweite Forderungen können auf dem Gerät weiterverwendet werden. Wenn sich der bereitgestellte Bestand ändert, kann die Anwendung einen aktualisierten Stand laden.
Neue regionale Forderungen erhalten eine Schonfrist von 56 Tagen. Sie können in dieser Zeit gelesen sowie politisch und mit Positionsstimmen bewertet werden, gehören aber noch nicht zur regulären Auswahl der Auswertungsbeiträge.
Die Schonfrist verhindert, dass eine neue regionale Forderung unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung ohne ausreichende Gelegenheit zur Wahrnehmung in die reguläre Auswertung gelangt.
Es gibt Alle, Schonfrist und Auswertung. Die Gesamtansicht Alle zeigt die vorhandenen Forderungen in der vorgesehenen Gesamtreihenfolge. Schonfrist zeigt neue regionale Forderungen innerhalb ihrer 56 Tage. Auswertung zeigt die derzeit maßgeblichen Auswertungsbeiträge.
Jeder Bearbeitungsraum besitzt seine eigene Positionsrangfolge. Positionsstimmen im Staatsraum beeinflussen ausschließlich die Reihenfolge der landesweiten Forderungen. Positionsstimmen in einem Ortsraum beeinflussen ausschließlich die Reihenfolge der dortigen regionalen Forderungen. Positionsstimmen in einem G-ID-Namensraum beeinflussen ausschließlich die Reihenfolge dieses Namensraums.
Positionswerte werden nicht zwischen Staat, Ort und G-ID übertragen oder miteinander verrechnet. Die politische Zustimmung oder Ablehnung verändert den Positionswert nicht.
Grundlage sind jeweils 30 dafür geeignete Forderungen des aktuell bearbeiteten Raums. Jeder Staats-, Orts- oder G-ID-Raum besitzt seinen eigenen Auswertungssatz. Welche 30 Forderungen diesen Auswertungssatz bilden, wird einmal pro Kalendertag festgelegt. Forderungen in der Schonfrist gehören noch nicht zu diesem Auswertungssatz.
Auch die politischen Bewertungen werden in einem festen Tagesstand verarbeitet. Zustimmungen, Ablehnungen und Enthaltungen, die während eines Kalendertages abgegeben werden, werden zunächst gesammelt. Sie verändern die für diesen Tag angezeigte Auswertung noch nicht. Beim ersten entsprechenden Aufruf nach 0:00 Uhr werden die bis 0:00 Uhr fällig gewordenen Bewertungen verarbeitet und bilden zusammen mit dem neuen 30er-Auswertungssatz den festen Auswertungsstand des neuen Tages. Bewertungen, die danach eingehen, gehören bereits zum nächsten Tagesstand.
Politische Bewertungen, Positionsstimmen und Änderungen am Bestand werden einmal täglich gemeinsam verarbeitet. Beim täglichen Wechsel werden die bis 0:00 Uhr fälligen politischen Bewertungen und Positionsstimmen wirksam, gemeldete Forderungen entfernt und gegebenenfalls die Begrenzung auf 3500 Forderungen je Raum verarbeitet. Aus diesem Stand werden die neue Rangfolge und der neue Auswertungssatz mit 30 Forderungen gebildet. Dieser gesamte Auswertungsstand bleibt bis zum nächsten täglichen Wechsel unverändert. Wer an der Auswertung teilnehmen möchte, muss anschließend auch Forderungen bewerten, die neu in den Auswertungssatz gelangt sind.
Nur Teilnehmer, die denselben vollständigen Satz der aktuell maßgeblichen Forderungen bewertet haben, sollen miteinander verglichen werden. Deshalb muss ein auswertungsfähiger Teilnehmer alle 30 Forderungen mit Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung bewertet haben. Ein lediglich überblätterter Beitrag erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Für den aktuellen Satz der 30 Auswertungsbeiträge müssen mindestens 10 auswertungsfähige Teilnehmer vorhanden sein. Entscheidend ist nicht die Gesamtzahl der Geräte, die einen Raum irgendwann benutzt haben. Auswertungsfähig ist grundsätzlich nur ein Gerät, dessen Gerätekennung mindestens acht Monate besteht und das alle 30 aktuellen Auswertungsbeiträge dieses Raums politisch bewertet hat. Das Alter der Gerätekennung gilt geräteweit und beginnt nicht bei jedem Wechsel in einen anderen Staats- oder Ortsraum erneut. Für G-ID-Räume gilt die weiter unten beschriebene Ausnahme von der achtmonatigen Wartezeit.
Der Manipulationsschutz beruht nicht auf einer einzelnen Sperre, sondern auf mehreren zusammenwirkenden Regeln. Das Gerät erhält eine zufällige Geräte-ID, die serverseitig mit einem geheimen Schlüssel in eine pseudonyme Kennung umgewandelt wird. Dadurch kann dasselbe Gerät wiedererkannt werden, ohne dafür ein persönliches Benutzerkonto, einen Namen oder eine E-Mail-Adresse zu benötigen. So können insbesondere Mehrfachbewertungen derselben Forderung sowie die für Bewertungen geltenden Sperrfristen kontrolliert werden.
Das Löschen der lokalen Daten hebt diesen Schutz nicht einfach auf. Wird dadurch eine neue Geräte-ID erzeugt, behandelt das System sie wie ein neues Gerät. Das neue Gerät darf zwar sofort abstimmen, seine Bewertungen werden bei Staats- und Ortsräumen aber erst nach acht Monaten für die Auswertung berücksichtigt. Das wiederholte Erzeugen neuer Gerätekennungen ermöglicht deshalb keinen schnellen Aufbau zusätzlicher auswertungsfähiger Stimmen. Bereits abgegebene politische Bewertungen und Positionsstimmen können außerdem frühestens nach sechs Monaten geändert werden. Die Auswertung arbeitet mit einem festen Tagesstand; neue Bewertungen und Änderungen werden erst beim nächsten täglichen Wechsel wirksam.
Weitere Regeln begrenzen andere Formen des Missbrauchs. Ein Gerät kann höchstens zwei neue Forderungen pro Kalendertag veröffentlichen. Nach einer Meldung wird die Nutzung für das meldende Gerät für 72 Stunden ausgesetzt. Für G-ID-Räume entfällt zwar die achtmonatige Wartezeit, weil sie für bestehende Gruppen unmittelbar nutzbar sein sollen; gegen systematisches Durchprobieren von G-IDs gilt dafür eine Wartezeit von mindestens sieben Sekunden zwischen zwei G-ID-Prüfversuchen desselben Gerätes. Die einzelnen Schutzmaßnahmen erfüllen damit unterschiedliche Aufgaben und bilden zusammen den Manipulationsschutz von demokratie.services.
Ja. Ein neues Gerät darf sofort politische Bewertungen und Positionsstimmen abgeben; diese werden gespeichert. Für die Auswertung werden seine Bewertungen jedoch erst berücksichtigt, wenn die Gerätekennung mindestens acht Monate besteht.
Diese Wartezeit ist ein zusätzlicher Schutz gegen Manipulation durch immer wieder neu erzeugte Gerätekennungen. Das Löschen lokaler Daten und anschließende Abstimmen mit einer neuen Gerätekennung verschafft dadurch keinen schnellen Zugang zu einer neuen Auswertung. Bis die neue Kennung auswertungsfähig wäre, können sich Forderungsbestand und Rangfolge bereits erheblich verändert haben.
Ja. Eine abgegebene politische Bewertung kann frühestens nach sechs Monaten geändert werden. Nach einer Änderung beginnt für diese Forderung erneut eine sechsmonatige Sperrzeit. Die geänderte Bewertung wird zunächst gesammelt und wirkt – wie jede politische Bewertung – erst beim nächsten täglichen Wechsel. Damit bleiben echte Meinungsänderungen möglich, während kurzfristiges taktisches Hin- und Herstimmen erschwert wird.
Ja. Auch eine Positionsstimme kann frühestens nach sechs Monaten geändert werden. Nach der Änderung beginnt erneut eine sechsmonatige Sperrzeit.
Eine Positionsstimme wird gespeichert, aber nicht sofort auf die Rangfolge verrechnet. Das gilt sowohl für die erste Positionsstimme als auch für eine spätere zulässige Änderung. Alle bis dahin abgegebenen Positionsstimmen werden gemeinsam beim täglichen Wechsel um 0:00 Uhr beziehungsweise beim ersten entsprechenden Aufruf danach verarbeitet. Sie können dadurch die Rangfolge und die Zusammensetzung des neuen Auswertungssatzes beeinflussen.
Der tägliche Umschaltzeitpunkt ist 0:00 Uhr. Jeder Staats-, Orts- und G-ID-Raum besitzt dabei seinen eigenen täglichen Auswertungssatz. Die Umschaltung erfolgt nicht automatisch um Mitternacht, sondern beim ersten entsprechenden Aufruf dieses Raums danach. Für Tagesgrenzen und Auswertungsstichtage ist ausschließlich die Serverzeit maßgeblich; Datum oder Uhrzeit des Endgeräts haben darauf keinen Einfluss.
Beim täglichen Wechsel werden die bis dahin abgegebenen Positionsstimmen und die anstehenden Änderungen des Bestands gemeinsam verarbeitet. Dazu gehört auch das Ausscheiden gemeldeter Forderungen. Aus dem danach maßgeblichen Bestand und den verrechneten Positionsstimmen werden die neue Rangfolge und der neue Satz der 30 Auswertungsforderungen für den folgenden Tag gebildet.
Die politischen Bewertungen werden ebenfalls nur beim täglichen Wechsel wirksam. Während des Tages eingehende Zustimmungen, Ablehnungen und Enthaltungen werden gesammelt und erst beim nächsten Tageswechsel in den neuen festen Auswertungsstand übernommen.
Für die Auswertung werden nur Geräte berücksichtigt, die alle 30 Forderungen bewertet haben.
Eine Forderung fließt in die Berechnung ein, wenn mindestens 30 Prozent dieser auswertungsfähigen Teilnehmer eine klare Stimme, also Zustimmung oder Ablehnung, abgegeben haben.
Der Klaranteil wird berechnet als:
(Zustimmungen + Ablehnungen) ÷ Anzahl der auswertungsfähigen Teilnehmer × 100.
Enthaltungen gehören zur Gesamtzahl der auswertungsfähigen Teilnehmer im Nenner, zählen aber nicht als klare Stimme im Zähler.
Für eine berücksichtigte Forderung werden nur Zustimmung und Ablehnung für das Verhältnis zueinander verwendet. Enthaltungen verändern dieses Verhältnis nicht.
Zustimmungsanteil:
Zustimmungen ÷ (Zustimmungen + Ablehnungen) × 100
Ablehnungsanteil:
Ablehnungen ÷ (Zustimmungen + Ablehnungen) × 100
Beispiel: 8 Zustimmungen, 2 Ablehnungen und 3 Enthaltungen ergeben unter den klaren Stimmen 80 % Zustimmung und 20 % Ablehnung.
Bei eigener Zustimmung entspricht der persönliche Teilwert dem Zustimmungsanteil. Bei eigener Ablehnung entspricht er dem Ablehnungsanteil. Eine eigene Enthaltung ergibt einen neutralen Teilwert von 50 %.
Im Beispiel mit 80 % Zustimmung und 20 % Ablehnung erhält ein zustimmender Teilnehmer 80 %, ein ablehnender 20 % und ein sich enthaltender Teilnehmer 50 %.
Die persönlichen Teilwerte aller Forderungen, die nach der 30-Prozent-Prüfung tatsächlich berücksichtigt werden, werden addiert und durch deren Anzahl geteilt. Jede dieser Forderungen hat dabei dasselbe Gewicht. Eine Forderung, die die Mindestzahl klarer Stimmen nicht erreicht, wird nicht mit einem Ersatzwert versehen und auch nicht durch eine andere Forderung ersetzt.
Beispiel: Teilwerte von 80 %, 70 % und 50 % ergeben (80 + 70 + 50) ÷ 3 = 66,67 %.
Die Prozentzahl beschreibt die inhaltliche Übereinstimmung Ihrer Bewertungen mit dem für diesen Tag festgelegten Bewertungsstand der auswertungsfähigen Teilnehmer im aktuell bearbeiteten Raum. Grundlage sind der für diesen Raum festgelegte Satz der 30 Auswertungsbeiträge und die beim Tageswechsel festgeschriebenen politischen Bewertungen. Sie ist damit ein Vergleichswert für politische Nähe.
Wenn eine Person beispielsweise erwägt, für ein politisches Amt zu kandidieren, kann der Wert zeigen, wie gut ihre bewerteten politischen Vorstellungen zu den beteiligten Menschen passen. Er behauptet jedoch nicht, dass eine Person mit 82 % Übereinstimmung „zu 82 % ein guter Politiker“ wäre. Persönliche Eignung, Integrität, Fachkenntnis, Verantwortungsfähigkeit oder Verhandlungsgeschick werden nicht gemessen.
Ja. Das Ergebnis ist ein nicht öffentliches Personenranking. Die persönliche Prozentzahl ermöglicht es, Personen danach zu vergleichen, wie stark ihre politischen Bewertungen mit den Gemeinschaftsinteressen der auswertungsfähigen Teilnehmer im betreffenden Gebiet übereinstimmen.
Die Anwendung veröffentlicht daraus jedoch keine öffentliche Namensliste. Ein Vergleich zwischen Personen entsteht nur, wenn diese ihre persönlichen Ergebnisse selbst miteinander vergleichen oder freiwillig offenlegen.
Nein. Es gibt kein persönliches Benutzerkonto, keinen Benutzernamen, keine E-Mail-Adresse und kein Passwort. Beim ersten Start erzeugt die Anwendung eine zufällige Geräte-ID und speichert sie lokal. Die Geräte-ID ist kein Cookie und wird nicht durch Browser- oder Geräte-Fingerprinting aus Eigenschaften des Nutzers, Browsers oder Gerätes ermittelt.
Bestimmte Regeln funktionieren nur, wenn dasselbe Gerät wiedererkannt werden kann. Dazu gehören der Schutz vor mehrfachen Bewertungen derselben Forderung, die sechsmonatigen Änderungssperren, das Gerätealter von acht Monaten und die persönliche Auswertung.
Nein. Die vom Gerät übermittelte Geräte-ID wird vor der Verwendung in der Datenbank mit einem geheimen serverseitigen Schlüssel in eine pseudonyme Kennung umgewandelt. Die ursprüngliche Geräte-ID wird nicht als Gerätekennung in der Datenbank gespeichert.
Die Anwendung kann dadurch Vorgänge desselben pseudonymen Gerätes wiedererkennen, soweit dies für Mehrfachabstimmungsschutz, Sperrzeiten und die persönliche Auswertung notwendig ist, ohne dafür ein persönliches Benutzerkonto zu benötigen.
Technisch handelt es sich um Pseudonymisierung, nicht um vollständige Anonymisierung. Die Anwendung muss wiederkehrende Vorgänge desselben Gerätes erkennen können, sonst wären Sperrzeiten, Mehrfachabstimmungsschutz und persönliche Auswertungen nicht möglich.
Gleichzeitig werden für die normale Nutzung weder Name noch Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum oder ein persönliches Benutzerkonto verlangt. Das Ziel ist, die Zuordnung politischer Bewertungen zu einer realen Person so weit wie für die Funktion möglich zu erschweren und personenbezogene Angaben, die nicht benötigt werden, gar nicht erst zu erheben. Unabhängig davon können beim Betrieb eines Webservers technische Zugriffsprotokolle entstehen.
Politische Bewertungen sind sensible Informationen. Menschen können sich anders äußern, wenn sie davon ausgehen müssen, dass jede einzelne politische Position dauerhaft unmittelbar ihrer realen Identität zugeordnet wird. Deshalb folgt demokratie.services dem Grundsatz: Daten, die für die Funktion nicht benötigt werden, sollen möglichst gar nicht erst entstehen.
Nein. Ein Wiederherstellungs- oder Übertragungsmechanismus ist bewusst nicht vorgesehen. Geht die lokal gespeicherte Geräte-ID verloren, wird eine neu erzeugte Gerätekennung aus Sicht des Servers wie ein neues Gerät behandelt. Frühere gerätebezogene Zuordnungen werden nicht über ein Konto oder einen Wiederherstellungscode übertragen.
Eine Forderung wird nicht mit einem Namen oder einer öffentlich sichtbaren Gerätekennung als Autor versehen. Für die Veröffentlichung muss das Gerät technisch registriert sein; im veröffentlichten Forderungsdatensatz wird die Gerätekennung jedoch nicht als Autor gespeichert.
Ein Gerät kann höchstens zwei neue Forderungen pro Kalendertag veröffentlichen. Diese Begrenzung ist unabhängig vom Inhalt der Forderungen und dient ausschließlich dazu, massenhaftes Veröffentlichen zu begrenzen. Nach einer Meldung ist die Nutzung von demokratie.services mit dem meldenden Gerät für 72 Stunden vollständig ausgesetzt.
Eine Meldung genügt. Die Forderung wird unmittelbar als gemeldet gekennzeichnet und ausgegraut. Sie bleibt jedoch zunächst sichtbar und kann weiterhin bewertet werden. Damit bleibt der bis zum nächsten täglichen Wechsel maßgebliche Satz der 30 Forderungen vollständig bewertbar.
Beim ersten entsprechenden Aufruf nach 0:00 Uhr wird die Meldung zusammen mit den übrigen fälligen Änderungen verarbeitet. Dabei werden politische Bewertungen und Positionsstimmen bis zur Tagesgrenze wirksam, gemeldete Forderungen aus dem Bestand entfernt, gegebenenfalls die 3500er-Grenze verarbeitet und anschließend die neue Rangfolge und der neue 30er-Auswertungssatz gebildet. Ein dadurch nachrückender Beitrag gehört damit zum neuen Tagesstand. Teilnehmer müssen ihn bewerten, bevor sie für diesen neuen 30er-Satz wieder vollständig auswertungsfähig sind.
Die Meldung richtet sich gegen die Forderung und nicht gegen ihren Verfasser. Mit erfolgreicher Meldung beginnt für das meldende Gerät sofort eine 72-stündige Nutzungspause. Während dieser Zeit sind sämtliche Funktionen von demokratie.services für dieses Gerät ausgeschaltet, einschließlich Lesen, Schreiben, politischer Bewertung, Positionsbewertung, Auswertung und weiterer Meldungen. Die Nutzungspause gilt geräteweit und raumübergreifend für Staats-, Orts- und G-ID-Räume und kann nicht durch einen Raumwechsel umgangen werden. Diese Folge tritt bei jeder Meldung ein, unabhängig von deren Inhalt oder Berechtigung und auch dann, wenn dieselbe Forderung bereits von einem anderen Gerät gemeldet wurde. Auch eine erneute Veröffentlichung desselben Inhalts wird nicht technisch verhindert; gegen massenhaftes Veröffentlichen gilt weiterhin die Begrenzung auf zwei neue Forderungen pro Gerät und Kalendertag.
Zeitpunkte werden grundsätzlich verschleiert gespeichert. Damit soll erschwert werden, einen gespeicherten Vorgang anhand einer genauen Uhrzeit einem Eintrag in technischen Serverprotokollen und damit möglicherweise einem konkreten Zugriff zuzuordnen.
Die Verschleierung darf die für die Anwendung notwendigen Fristen nicht außer Kraft setzen. Sie dient dem Schutz vor nachträglicher zeitlicher Zuordnung, nicht der Veränderung der Regeln für Sperrzeiten, Gerätealter oder Auswertungen.
Der beim täglichen Wechsel festgestellte wirksame Bestand eines Staats-, Orts- oder G-ID-Raums wird auf höchstens 3500 Forderungen begrenzt. Neu veröffentlichte Forderungen können bis zum nächsten täglichen Wechsel zunächst hinzukommen. Stehen beim täglichen Wechsel mehr als 3500 Forderungen für einen Raum an, wird die Forderung mit dem schlechtesten Sortierplatz entfernt. Haben mehrere Forderungen denselben schlechtesten Sortierplatz, wird von diesen die Forderung mit der niedrigsten Beitragsnummer entfernt. Damit scheidet bei Gleichstand die älteste Forderung aus. Eine feste Nutzungsfrist in Tagen gibt es nicht mehr.
Die aktuelle Benutzeroberfläche enthält keine Funktion, mit der ein Nutzer einen bereits veröffentlichten Beitrag nachträglich selbst löscht. Eine Forderung kann jedoch aufgrund einer Meldung oder aufgrund der Begrenzung auf höchstens 3500 Forderungen je Raum aus dem Bestand ausscheiden.
Eine eigene Löschfunktion für bereits gespeicherte politische Bewertungen ist nicht vorgesehen. Eine Bewertung kann nach Ablauf ihrer sechsmonatigen Sperrzeit geändert werden.
Nein. demokratie.services soll keine politische Richtung vorgeben und nicht entscheiden, welche zulässige Meinung vernünftig, modern, konservativ, fortschrittlich oder wünschenswert ist. Die Aufgabe der Anwendung ist begrenzter: politische Forderungen sichtbar machen, gleichberechtigte Einzelbewertungen ermöglichen, die Reihenfolge durch Positionsstimmen beeinflussen lassen und daraus nachvollziehbar persönliche Übereinstimmungen berechnen.
Eine G-ID eröffnet einen eigenen, nicht ortsgebundenen Meinungsraum für eine bestehende Gruppe. Solche G-ID-Räume können beispielsweise von Vereinen, Verbänden, Initiativen, Arbeitsgruppen, Parteien, Wählergruppen oder anderen Gemeinschaften genutzt werden. Die Teilnehmer müssen sich nicht am selben Ort befinden.
Die G-ID hat das Format G-XXXX-XXXX-XXXX und wird zufällig erzeugt. Eine neue G-ID kann direkt in der Anwendung über die Schaltfläche G-ID erzeugt werden. Sie muss nicht beantragt oder von einer anderen Stelle zugeteilt werden. Sie ist zugleich der Zugang zum Raum: Wer dieselbe G-ID kennt und eingibt, gelangt in denselben G-ID-Raum. Der Raum wird nicht über die normale Ortssuche angeboten. Eine klassische Benutzerverwaltung, Anmeldung oder Mitgliederliste ist dafür nicht erforderlich.
Innerhalb eines G-ID-Raums können die Teilnehmer eigene politische Forderungen einbringen und dieselben Forderungen mit Zustimmen, Ablehnen oder Enthalten bewerten. Mit pos + und pos - kann zusätzlich die Reihenfolge der Forderungen beeinflusst werden. Der G-ID-Raum besitzt dafür einen eigenen Forderungsbestand, eine eigene Rangfolge, einen eigenen täglichen 30er-Auswertungssatz und eine eigene Ergebnisanzeige. Seine Bewertungen werden nicht mit Staats- oder Ortsräumen vermischt.
Dadurch kann eine bestehende Gruppe feststellen, welche politischen Ziele innerhalb der Gruppe die größte gemeinsame Übereinstimmung finden. Auf derselben Grundlage entsteht für jedes Gruppenmitglied, das die maßgeblichen Forderungen vollständig bewertet, automatisch ein persönlicher Übereinstimmungswert. Dieser kann zugleich als Repräsentationswert genutzt werden. Eine Person muss dafür nicht vorher als Repräsentant oder Kandidat benannt werden. Die Gruppe kann anhand dieser Werte erkennen, welche Personen ihre gemeinsam bewerteten politischen Vorstellungen inhaltlich am stärksten widerspiegeln. Erst wenn organisatorisch oder rechtlich eine Personenwahl oder Kandidatenaufstellung erforderlich ist, kann diese anschließend auf der dafür vorgesehenen formalen Grundlage erfolgen. demokratie.services führt diese Wahl nicht selbst durch und ersetzt sie nicht.
Da die Kenntnis der G-ID den Zugang ermöglicht, soll systematisches Durchprobieren erschwert werden. Zwischen zwei G-ID-Prüfversuchen desselben Gerätes müssen deshalb mindestens 7 Sekunden liegen. Diese Sperre gilt nur für G-ID-Prüfungen und nicht für die Auswahl normaler Orte. Für die kurze Prüfsperre wird keine eingegebene G-ID gespeichert.
Für G-ID-Räume gelten einige Regeln anders als für öffentliche Ortsräume. Die sonst vorgesehene Wartezeit von acht Monaten, bevor ein neues Gerät an einer Auswertung teilnehmen kann, entfällt. Wer Zugang zu einem G-ID-Raum hat, kann grundsätzlich alle dort vorhandenen Forderungen bewerten.
Die Sperrfristen zur Stabilisierung der Ergebnisse bleiben dagegen bestehen: Eine bereits abgegebene politische Bewertung kann frühestens nach sechs Monaten geändert werden. Auch eine Positionsstimme mit pos + oder pos - kann frühestens nach sechs Monaten geändert werden. Nach jeder Änderung beginnt die jeweilige sechsmonatige Sperrzeit erneut.
Auch die übrigen zeitlichen Regeln bleiben bestehen. Auch für G-ID-Räume gilt der tägliche Umschaltzeitpunkt 0:00 Uhr. Die Umschaltung erfolgt beim ersten entsprechenden Aufruf danach. Dabei werden die bis 0:00 Uhr fälligen politischen Bewertungen, Positionsstimmen und anstehenden Bestandsänderungen gemeinsam verarbeitet und daraus die neue Rangfolge, der neue 30er-Auswertungssatz und der feste Bewertungsstand des neuen Tages gebildet. Während des Tages neu abgegebene Bewertungen wirken auch im G-ID-Raum erst beim nächsten täglichen Wechsel. Auch im G-ID-Raum gilt die Begrenzung auf höchstens 3500 Forderungen.
Ein länger nicht genutzter G-ID-Raum wird geschlossen, wenn seit dem letzten erfolgreichen Zugriff mehr als zwei Jahre vergangen sind und der Raum weniger als zwei Forderungen enthält. Ein solcher Raum bleibt anschließend gesperrt. Vorhandene gespeicherte Daten müssen dafür nicht gelöscht werden.
Der Ansatz: Politische Ziele werden nicht nur bewertet, sondern von den Teilnehmern selbst formuliert, weiterentwickelt, eingeordnet und anschließend zur Grundlage der Auswertung gemacht.
Der Ansatz: Teilnehmer entscheiden selbst oder delegieren ihre Stimme themenbezogen an eine andere Person.
Der Ansatz: Eine Gruppe entwickelt Lösungsvorschläge und bewertet den Widerstand gegen jeden Vorschlag; bevorzugt wird die Lösung mit dem geringsten Gesamtwiderstand.
Der Ansatz: Teilnehmer erhalten ein begrenztes Budget und können dadurch ausdrücken, welche Entscheidungen ihnen besonders wichtig sind; zusätzliche Stimmen für dasselbe Thema werden zunehmend teurer.
Der Ansatz: Wähler bringen Kandidaten oder Alternativen in eine Rangfolge; nach dem konkreten Verfahren werden nachrangige Präferenzen berücksichtigt.
Der Ansatz: Bürger werden per Los – häufig zusätzlich nach Merkmalen geschichtet – ausgewählt, erhalten Informationen, beraten und erarbeiten Empfehlungen.
Keines dieser Verfahren ist für jede demokratische Aufgabe das „richtige“. Sie setzen an unterschiedlichen Stellen an: Liquid Democracy organisiert Delegation, Systemisches Konsensieren sucht möglichst widerstandsarme Gruppenentscheidungen, Quadratic Voting bildet Präferenzintensität ab, Ranked-Choice ordnet vorhandene Alternativen und Bürgerräte schaffen einen Raum für intensive deliberative Beratung.
Der besondere Ansatz von demokratie.services liegt in der Verbindung mehrerer Schritte, die sonst häufig getrennt stattfinden: Diskussion, Formulierung, Weiterentwicklung, Einordnung und politische Bewertung von Zielen sowie anschließend der Vergleich dieser Ziele mit den Positionen möglicher Repräsentanten.
Die Diskussion wird dabei nicht abgeschafft, sondern anders strukturiert. Ein Einwand muss nicht in einer langen persönlichen Debatte enden: Er kann als bessere, präzisere oder alternative Forderung formuliert werden und steht dann selbst zur gemeinsamen Bewertung. Dadurch kann aus Diskussion unmittelbar ein überprüfbares politisches Ziel entstehen.
Für die Repräsentantenfindung ergibt sich daraus ein wesentlicher Perspektivwechsel: Nicht zuerst die Person und danach ihr Programm, sondern zuerst die Frage „Was wollen wir?“ und anschließend „Wer vertritt diese Ziele am genauesten?“ Eine formale Wahl wird dadurch nicht ersetzt; sie erhält jedoch eine zusätzliche inhaltliche Entscheidungsgrundlage.
Die Auswertung von demokratie.services dient nicht dazu, vorherzusagen, wie ein Mensch künftig über andere oder noch unbekannte Themen abstimmen wird. Gemessen wird ausschließlich die Übereinstimmung bei den politischen Zielen, die tatsächlich zur Bewertung vorliegen.
Der entscheidende Unterschied:
demokratie.services versucht nicht zu erraten, was eine Person denkt. Gruppenmitglieder und mögliche Repräsentanten bewerten dieselben konkreten Forderungen. Verglichen werden anschließend diese tatsächlich abgegebenen Bewertungen.
Der Forderungsbestand ist nicht einfach ein unveränderlicher Fragebogen. Teilnehmer können neue Forderungen einstellen. Wenn eine vorhandene Forderung inhaltlich oder sprachlich nicht überzeugt, kann eine bessere, präzisere oder anders formulierte Fassung als neue Forderung eingebracht werden.
Über die Positionsbewertung mit den dafür vorgesehenen Pfeilen wird anschließend mitbestimmt, welche Forderungen höher eingeordnet werden. Dadurch entwickelt sich der relevante Forderungsbestand innerhalb der Gruppe weiter.
Die für die Auswertung maßgeblichen Forderungen sind damit nicht bloß vom Betreiber vorgegebene Fragen, sondern das Ergebnis eines fortlaufenden inhaltlichen Auswahl- und Bewertungsprozesses.
Eine sehr kleine Zahl von Forderungen würde einzelnen Themen ein sehr großes Gewicht geben. Bei 30 gleichgewichteten Forderungen entspricht eine einzelne Forderung nur einem Dreißigstel des betrachteten Forderungsbestandes.
Gewicht einer einzelnen Forderung bei 30 gleichgewichteten Forderungen:
1 ÷ 30 = 3,33 %
Damit kann eine einzelne Sachfrage das Gesamtbild deutlich weniger bestimmen als bei einem Vergleich, der nur auf wenigen Fragen beruht. Gleichzeitig bleiben 30 Forderungen noch in einem Umfang, den Teilnehmer vollständig bewerten können.
Die Zahl 30 ist keine behauptete naturwissenschaftliche Grenze. Sie ist eine bewusste Verfahrensentscheidung: Der Forderungsbestand soll breit genug sein, um nicht von wenigen Einzelthemen abhängig zu werden, gleichzeitig aber klein genug bleiben, damit eine vollständige Bewertung praktisch möglich ist.
Für jede Forderung sind drei politische Bewertungen möglich: Zustimmung, Enthaltung oder Ablehnung.
Theoretisch mögliche vollständige Antwortmuster:
330 = 205.891.132.094.649
Diese Zahl bedeutet nicht, dass es tatsächlich über 205 Billionen unabhängige politische Weltanschauungen gibt. Politische Positionen können miteinander zusammenhängen, und viele theoretische Kombinationen werden in der Praxis kaum oder nie auftreten.
Die Zahl zeigt jedoch, dass ein vollständiger Vergleich über 30 einzeln bewertete Forderungen wesentlich differenzierter ist als eine einzige Personenwahl oder die Bewertung nur weniger Einzelfragen.
Eine G-ID schafft einen eigenen, nicht ortsgebundenen Meinungsraum für eine Gruppe. Die Teilnehmer bewerten dort dieselben politischen Forderungen. Für jedes Gruppenmitglied, das die maßgeblichen Forderungen vollständig bewertet, entsteht automatisch ein persönlicher Übereinstimmungswert. Dieser kann zugleich als Repräsentationswert genutzt werden; eine vorherige Benennung als Kandidat oder Repräsentant ist dafür nicht erforderlich.
Damit muss nicht prognostiziert werden, wie eine erst später ausgewählte Person möglicherweise denken könnte. Die Positionen der teilnehmenden Personen zu den maßgeblichen Sachfragen liegen bereits vor und können unmittelbar mit den politischen Zielen der Gruppe verglichen werden.
So kann festgestellt werden, welche Personen bei diesen konkreten politischen Zielen die größte inhaltliche Übereinstimmung mit der Gruppe aufweisen. Falls anschließend eine formale Kandidatenaufstellung oder Wahl erforderlich ist, bleibt diese davon unberührt.
Der berechnete Übereinstimmungswert beschreibt ausschließlich die inhaltliche Übereinstimmung bei den tatsächlich bewerteten politischen Forderungen.
Er ist keine Aussage über Charakter, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung oder zukünftiges Verhalten einer Person. Ebenso ersetzt er keine rechtlich oder organisatorisch erforderliche Wahl.
Die zentrale Frage lautet deshalb nicht:
„Wie wird diese Person in Zukunft vermutlich entscheiden?“
Sondern:
„Welche Person stimmt bei den politischen Zielen, die diese Gruppe tatsächlich bewertet hat, am stärksten mit der Gruppe überein?“
Die 30 Forderungen bilden einen überschaubaren, aber ausreichend breiten gemeinsamen Vergleichsraum. Die Teilnehmer wirken nicht nur durch Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung mit, sondern auch durch das Einbringen verbesserter Forderungen und durch deren Positionsbewertung.
demokratie.services verbindet damit drei Schritte: Die Gruppe entwickelt ihren Forderungsbestand, bestimmt dessen Rang und bewertet anschließend die maßgeblichen politischen Ziele. Mögliche Repräsentanten können an genau demselben Bestand gemessen werden.
Das Ergebnis ist keine Vorhersage, sondern ein unmittelbarer Vergleich tatsächlich abgegebener politischer Positionen.
Prüfung der Übereinstimmungsformel von demokratie.services
Untersucht wurde, wie sich die bestehende Übereinstimmungsformel bei einer größeren Gruppe verhält und ob sich daraus eine inhaltlich zusammenhängende Spitzengruppe möglicher Vertreter bildet.
Geprüft wurde insbesondere:
Jeder vollständige Probelauf bestand aus:
Für jedes der beiden verwendeten Zufallsmodelle wurden 1.000 vollständige Probeläufe gerechnet. Damit wurden pro Modell 30 Millionen Einzelbewertungen erzeugt (1.000 Probeläufe × 1.000 Personen × 30 Ziele) und daraus 1 Million persönliche Gesamtwerte berechnet.
Insgesamt beruhen die nachfolgenden Ergebnisse damit auf 2.000 vollständigen Probeläufen, 60 Millionen Einzelbewertungen und 2 Millionen persönlichen Gesamtwerten.
Die Auswertung entsprach der aktuellen Logik von demokratie.services:
Für jedes Ziel wurde der Enthaltungsanteil zufällig zwischen 10 und 50 % bestimmt. Die verbleibenden klaren Stimmen wurden zufällig zwischen Zustimmung und Ablehnung verteilt.
Anzahl der Probeläufe: 1.000.
| Kennzahl | Ergebnis |
|---|---|
| Durchschnittlicher persönlicher Wert | 61,77 % |
| 5.–95. Perzentil | 55,44–68,12 % |
| Unter 50 % | 0,10 % |
| Unter 45 % | 0,0006 % |
| Unter 40 % | kein Fall |
| Durchschnittlich bester Teilnehmer | 71,18 % |
| Durchschnittlich schlechtester Teilnehmer | 50,11 % |
Schlussfolgerung: Ein persönlicher Wert um 50 % liegt bei vorhandenen politischen Mehrheiten deutlich unterhalb der Spitzengruppe. Eine Person, die viele Enthaltungen verwendet und sich dadurch in Richtung 50 % bewegt, gewinnt damit normalerweise keinen Spitzenplatz.
Für jedes Ziel wurde eine neue zufällige Dreierverteilung aus Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung erzeugt. Dadurch entstanden sowohl ausgeglichene als auch sehr eindeutige politische Mehrheiten.
Anzahl der Probeläufe: 1.000.
| Kennzahl | Ergebnis |
|---|---|
| Durchschnittlicher persönlicher Wert | 62,05 % |
| 5.–95. Perzentil | 55,30–68,79 % |
| Unter 50 % | 0,17 % |
| Unter 45 % | 0,0015 % |
| Unter 40 % | kein Fall |
| Niedrigster beobachteter Einzelwert | 43,04 % |
| Durchschnittlich bester Teilnehmer | 71,57 % |
| Durchschnittlich schlechtester Teilnehmer | 49,69 % |
Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Übereinstimmungswerte der Plätze 1 bis 10.
| Rang | Zufallsmodell A | Zufallsmodell B |
|---|---|---|
| 1 | 71,18 % | 71,57 % |
| 2 | 70,51 % | 70,94 % |
| 3 | 70,14 % | 70,57 % |
| 4 | 69,87 % | 70,31 % |
| 5 | 69,65 % | 70,10 % |
| 6 | 69,47 % | 69,92 % |
| 7 | 69,32 % | 69,77 % |
| 8 | 69,19 % | 69,63 % |
| 9 | 69,08 % | 69,51 % |
| 10 | 68,97 % | 69,41 % |
Im vollständig zufälligen Modell betrug der mittlere Abstand zwischen Platz 1 und Platz 2 0,63 Prozentpunkte, der Median 0,47 Prozentpunkte.
Schlussfolgerung: Das Verfahren erzeugt nicht nur einen einzelnen sehr gut passenden Teilnehmer, sondern typischerweise eine kleine Gruppe ähnlich gut passender Personen.
Gezählt wurde, bei wie vielen der 30 Ziele eine Spitzenperson dieselbe klare Position wie die jeweilige Mehrheit der klaren Stimmen vertrat.
| Rang | Zufallsmodell A | Zufallsmodell B |
|---|---|---|
| 1 | 23,03 | 21,32 |
| 2 | 22,36 | 20,78 |
| 3 | 22,00 | 20,42 |
| 4 | 21,73 | 20,25 |
| 5 | 21,60 | 20,02 |
| 6 | 21,42 | 19,95 |
| 7 | 21,33 | 19,81 |
| 8 | 21,19 | 19,65 |
| 9 | 21,04 | 19,56 |
| 10 | 20,99 | 19,54 |
Im ersten Modell stand der jeweils beste Teilnehmer durchschnittlich bei ungefähr 23 von 30 Zielen auf der Mehrheitsseite. Selbst Rang 10 lag noch bei ungefähr 21 von 30.
Auch im völlig freien Zufallsmodell lagen die Top 10 durchschnittlich deutlich über 15 Mehrheitspositionen.
Für jedes der 30 Ziele wurde geprüft, wie viele der zehn bestplatzierten Personen gleichzeitig dieselbe Position wie die Bevölkerungsmehrheit vertraten.
| Kriterium | Zufallsmodell A | Zufallsmodell B |
|---|---|---|
| Mindestens 6 von 10 auf Mehrheitsseite | 22,97 von 30 Zielen | 21,01 von 30 |
| Mindestens 7 von 10 auf Mehrheitsseite | 19,73 von 30 | 18,37 von 30 |
| Mindestens 8 von 10 auf Mehrheitsseite | 15,85 von 30 | 15,23 von 30 |
| Alle 10 auf Mehrheitsseite | 5,09 von 30 | 6,66 von 30 |
Im Zufallsmodell A hatten in allen 1.000 Probeläufen sämtliche Top-10-Personen mehr als 15 der 30 Ziele auf der Mehrheitsseite. Für sämtliche Top 20 galt dies in 99,6 % der 1.000 Probeläufe.
Im vollständig freien Zufallsmodell hatten in 96,7 % der 1.000 Probeläufe alle Top-10-Personen mehr als 15 Mehrheitspositionen. Für sämtliche Top 20 galt dies in 89,2 % der Probeläufe.
Die Simulation ist kein Beweis dafür, dass jede reale Vertretergruppe immer funktionsfähig ist. Reale politische Ansichten sind nicht vollständig zufällig und können miteinander korrelieren. Auch Sachkompetenz, Persönlichkeit, Integrität und Verhandlungsgeschick werden durch diese Prüfung nicht gemessen.
Für die untersuchte Frage ist das Ergebnis jedoch deutlich: Die Übereinstimmungsberechnung erzeugt in den Zufallstests nicht nur einzelne hohe Treffer, sondern regelmäßig eine Gruppe mehrerer Personen mit hoher Übereinstimmung und einer ausgeprägten gemeinsamen Orientierung an den Mehrheitspositionen der Teilnehmer.
Rechenumfang: 2 Zufallsmodelle × 1.000 vollständige Probeläufe × 1.000 Personen × 30 Ziele = 60 Millionen erzeugte Einzelbewertungen; daraus 2 Millionen persönliche Gesamtwerte.
demokratie.services berechnet, wie stark die eigenen politischen Bewertungen mit den Bewertungen der auswertungsfähigen Teilnehmer im aktuell bearbeiteten Staats-, Orts- oder G-ID-Raum übereinstimmen. Grundlage ist der für diesen Raum festgelegte Satz von 30 Auswertungsforderungen.
Wichtig für das Verständnis der Berechnung: Die politische Bewertung verwendet keine numerische Skala. Es gibt ausschließlich Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Für jede berücksichtigte Forderung wird der persönliche Teilwert unmittelbar aus dem Anteil der eigenen gewählten Position an den klaren Stimmen berechnet; bei eigener Enthaltung beträgt er genau 50 %. Es gibt keine Vereinfachung auf „Mehrheit stimmt überein“ oder „Minderheit stimmt nicht überein“ und keine zusätzliche Normierung auf einen theoretischen Maximalwert.
Für den aktuellen Satz der 30 Auswertungsforderungen müssen mindestens 10 auswertungsfähige Teilnehmer vorhanden sein. Ein Teilnehmer ist für diesen Vergleich nur vollständig auswertungsfähig, wenn alle 30 aktuellen Auswertungsforderungen mit Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung bewertet wurden.
Für Staats- und Ortsräume werden die Bewertungen eines Gerätes erst für die Auswertung berücksichtigt, wenn seine Gerätekennung mindestens acht Monate besteht. Für G-ID-Räume entfällt diese achtmonatige Wartezeit.
Nicht jede der 30 Auswertungsforderungen muss genügend klare Stimmen erhalten haben. Eine Forderung fließt nur dann in die Prozentberechnung ein, wenn mindestens 30 Prozent der auswertungsfähigen Teilnehmer eine klare Stimme abgegeben haben. Als klare Stimmen gelten Zustimmung und Ablehnung.
Klaranteil:
(Zustimmungen + Ablehnungen) ÷ Anzahl der auswertungsfähigen Teilnehmer × 100
Enthaltungen gehören zur Gesamtzahl der auswertungsfähigen Teilnehmer im Nenner, zählen aber nicht als klare Stimme im Zähler.
Hat eine Forderung die 30-Prozent-Grenze erreicht, wird das Verhältnis von Zustimmung und Ablehnung nur aus den klaren Stimmen berechnet.
Zustimmungsanteil:
Zustimmungen ÷ (Zustimmungen + Ablehnungen) × 100
Ablehnungsanteil:
Ablehnungen ÷ (Zustimmungen + Ablehnungen) × 100
Beispiel: 8 Zustimmungen, 2 Ablehnungen und 3 Enthaltungen ergeben unter den klaren Stimmen 80 % Zustimmung und 20 % Ablehnung.
Im Beispiel mit 80 % Zustimmung und 20 % Ablehnung erhält ein zustimmender Teilnehmer 80 %, ein ablehnender Teilnehmer 20 % und ein sich enthaltender Teilnehmer 50 %.
Die persönlichen Teilwerte aller Forderungen, die nach der 30-Prozent-Prüfung tatsächlich berücksichtigt werden, werden addiert und durch die Anzahl dieser Forderungen geteilt. Das Ergebnis ist damit unmittelbar das arithmetische Mittel dieser Teilwerte. Es wird anschließend weder durch einen Maximalwert geteilt noch auf andere Weise zusätzlich normiert.
Jede berücksichtigte Forderung hat dasselbe Gewicht. Eine Forderung mit besonders vielen abgegebenen Bewertungen erhält also kein zusätzliches Gewicht. Eine Forderung, die die Mindestzahl klarer Stimmen nicht erreicht, erhält keinen Ersatzwert und wird für diese Berechnung nicht durch eine andere Forderung ersetzt.
Beispiel: Teilwerte von 80 %, 70 % und 50 % ergeben:
(80 + 70 + 50) ÷ 3 = 66,67 %
Die Auswertung arbeitet mit einem festen Tagesstand. Während eines Kalendertages abgegebene Zustimmungen, Ablehnungen und Enthaltungen werden zunächst gesammelt. Beim ersten entsprechenden Aufruf nach 0:00 Uhr werden die bis 0:00 Uhr fälligen Bewertungen verarbeitet.
Gleichzeitig werden die fälligen Positionsstimmen und Bestandsänderungen verarbeitet und der neue Satz der 30 Auswertungsforderungen festgelegt. Dieser Auswertungsstand bleibt bis zum nächsten täglichen Wechsel unverändert.
Der persönliche Prozentwert beschreibt ausschließlich die inhaltliche politische Übereinstimmung der eigenen Bewertungen mit dem festgelegten Bewertungsstand der auswertungsfähigen Teilnehmer im jeweiligen Raum.
Wenn mögliche Repräsentanten oder Kandidaten dieselben Forderungen bewerten, können ihre persönlichen Übereinstimmungswerte miteinander verglichen werden. Der Wert misst jedoch keine persönliche Eignung, Integrität, Fachkenntnis, Verantwortungsfähigkeit oder Verhandlungsgeschick und ersetzt keine erforderliche formale Wahl oder Abstimmung.