In einer Demokratie müssen die unterschiedlichen politischen Vorstellungen sehr vieler Menschen auf eine vergleichsweise kleine Zahl von Personen übertragen werden, die politische Entscheidungen treffen. Das eigentliche Problem besteht darin, dabei möglichst viel Übereinstimmung zu erhalten. Je stärker die ausgewählten Personen in den einzelnen politischen Fragen mit den Menschen übereinstimmen, die sie vertreten sollen, desto genauer funktioniert diese Übertragung. demokratie.services soll diese Übereinstimmung messbar machen.
Sie können politische Forderungen bewerten und einbringen. Aus Ihren Bewertungen wird ein persönlicher Übereinstimmungswert in Prozent berechnet. Er zeigt, wie stark Ihre eigenen politischen Bewertungen mit den Bewertungen der User im aktuell bearbeiteten Raum übereinstimmen. Dieser Raum ist entweder der Staat, ein gewählter Ort oder ein G-ID-Namensraum.
Damit kann die Anwendung auch eine Frage beantworten, die bei einer üblichen Parteienwahl nur sehr grob beantwortet wird: Wie gut stimmen die politischen Vorstellungen einer möglichen Kandidatin oder eines möglichen Kandidaten tatsächlich mit den politischen Vorstellungen der beteiligten Menschen überein? Die persönlichen Prozentwerte bilden damit zugleich die Grundlage für ein nicht öffentliches Personenranking. Nicht in Listenform. Niemand erfährt Ihren Wert. Nur Sie selbst können sich outen. Ein hoher Prozentwert sagt dabei ausschließlich etwas über die inhaltliche politische Übereinstimmung aus. Er sagt nichts über persönliche Eigenschaften, Fachkenntnis, Integrität, Verhandlungsgeschick oder sonstige Eignung einer Person.
Der praktische Nutzen liegt vor allem bei der Auswahl von Kandidaten. Parteien, Wählergruppen oder andere Gruppen können bei der Kandidatenaufstellung gezielt Personen nominieren, deren politische Vorstellungen besonders gut mit den Interessen der Gruppe übereinstimmen. Auf die gleiche Weise können Kandidaten ermittelt werden, die die politischen Vorstellungen der Bevölkerung eines Ortes oder Gebietes möglichst genau vertreten.
Im Mittelpunkt stehen deshalb einzelne politische Forderungen und die Menschen, die sie bewerten – nicht Parteien, Organisationen, Bekanntheit oder gesellschaftlicher Einfluss.
Eine Partei vertritt zu vielen Themen gleichzeitig Positionen. Ein einzelner Mensch kann einige davon teilen und andere ablehnen. Wer nur eine Partei auswählt, kann diese unterschiedlichen Übereinstimmungen nicht getrennt ausdrücken. demokratie.services betrachtet deshalb jede politische Forderung für sich.
Innerhalb der Anwendung soll jede abgegebene politische Bewertung grundsätzlich gleich behandelt werden. Eine Stimme wird nicht wichtiger, weil die betreffende Person bekannt, wohlhabend, einflussreich oder Mitglied einer Organisation ist. Ebenso kann niemand mehrere politische Stimmen auf dieselbe Forderung konzentrieren. Eine politische Bewertung gehört immer zu einer Forderung innerhalb ihres Bearbeitungsraums. Da Staats-, Orts- und G-ID-Bestände für Rangfolge und Auswertung getrennt sind, werden Bewertungen nicht dazu verwendet, die Rangfolge eines anderen Bearbeitungsraums zu verändern.
Für jede Forderung stehen Zustimmen, Ablehnen und Enthalten zur Verfügung. Wer eine Forderung nicht bewerten möchte, kann einfach weiterblättern. Das bloße Weiterblättern ist keine Enthaltung und zählt nicht als Bewertung.
Mit pos + und pos - wird nicht über den politischen Inhalt einer Forderung abgestimmt. Eine Positionsstimme beeinflusst die Reihenfolge der Forderungen innerhalb des jeweiligen Staats-, Orts- oder G-ID-Raums. pos + zählt als +1, pos - als -1.
Diese Trennung ist wichtig: Man kann eine Forderung politisch ablehnen und sie trotzdem für besonders wichtig oder diskussionswürdig halten. Umgekehrt kann man einer Forderung zustimmen und sie dennoch für weniger vordringlich halten. Politische Bewertung und Positionsbewertung erfüllen deshalb unterschiedliche Aufgaben und werden nicht miteinander vermischt.
Die Koordinaten stammen aus der Ortsliste und beschreiben den vom Nutzer ausgewählten Ort. Sie sind keine automatisch ermittelte Position des Gerätes. Bei regionalen Forderungen werden Ort und Radius verwendet, um das geografische Veröffentlichungsgebiet zu bilden und später zu prüfen, ob ein gewählter Leseort innerhalb dieses Gebietes liegt.
Staat, Ort und G-ID sind eigenständige Bearbeitungs- und Auswertungsräume. Landesweite Forderungen gehören ausschließlich zum Staatsraum. Regionale Forderungen gehören zum jeweiligen Ortsraum. Forderungen eines G-ID-Namensraums gehören ausschließlich zu diesem Namensraum.
Die Bestände werden für Reihenfolge und Auswertung nicht miteinander vermischt. Insbesondere werden landesweite Forderungen nicht zusätzlich in jedem einzelnen Ort neu einsortiert. Der Staat wird für Rangfolge und Auswertung praktisch wie ein eigener Ort behandelt.
Beim direkten Aufruf der Anwendung ist der Staatsraum aktiv. Daher können sofort die Forderungen des Staates angezeigt werden; eine vorherige Ortswahl ist nicht erforderlich. Wird unter Besucht ein Ort oder ein G-ID-Namensraum gewählt, wird dieser zum aktuellen Bearbeitungsraum. Wird die Auswahl wieder zurückgesetzt, kehrt die Anwendung automatisch zum Staatsraum zurück.
Der aktuelle Bearbeitungsraum bestimmt, zu welchem Bestand eine neue Forderung gehört. Im Staatsraum wird sie als landesweite Forderung dem Landesbestand hinzugefügt. In einem Ortsraum wird sie dem regionalen Bestand dieses Raums zugeordnet. In einem G-ID-Namensraum gehört sie zu diesem Namensraum. Eine nachträgliche Überführung zwischen Landesbestand und regionalem Bestand ist nicht vorgesehen.
Angezeigt wird immer nur das Ergebnis des aktuell bearbeiteten Raums. Beim Start ist dies das Ergebnis des Staates. Nach Auswahl eines Ortes unter Besucht wird das Ergebnis dieses Ortes angezeigt; nach Auswahl einer G-ID das Ergebnis dieses Namensraums. Beim Zurücksetzen der Auswahl erscheint wieder das Ergebnis des Staates. Eine zusätzliche Schaltfläche zum Umschalten zwischen Landes-, Orts- und G-ID-Auswertung ist dafür nicht erforderlich.
Die Ergebnisanzeige muss den zugehörigen Raum eindeutig kennzeichnen, zum Beispiel als Ergebnis Staat …, Ergebnis Bremen … oder Ergebnis G-…. Die genaue grafische Gestaltung dieser Kennzeichnung ist nicht Bestandteil dieser Funktionsregel.
Eine aussagekräftige Übereinstimmungsberechnung benötigt einen ausreichend breiten Bestand politischer Forderungen. Für Deutschland wurde deshalb ein Grundbestand aus den festgestellten Forderungen der Programme der Parteien aufgebaut, die an der letzten Bundestagswahl teilgenommen haben. Die Texte wurden gekürzt und von Phrasen befreit; politische Forderungen sollten nicht wegen ihres Inhalts ausgesondert werden.
In Staaten, in denen ein solcher umfangreicher Anfangsbestand nicht vorhanden ist, können Nutzer im Staatsraum landesweite Forderungen veröffentlichen und damit den Bestand nach und nach aufbauen. Die Auswertung eines Orts- oder G-ID-Raums wird davon getrennt behandelt; dessen Forderungen werden nicht mit dem Landesbestand zu einer gemeinsamen Rangfolge vermischt.
Landesweite Forderungen bilden den gemeinsamen Bestand des Staatsraums. Dieser Bestand kann auf dem Gerät bereitgestellt werden. Regionale Forderungen können dagegen mit der Zeit in sehr großer Zahl entstehen und werden für den jeweils bearbeiteten Ortsraum nach Bedarf bereitgestellt. G-ID-Forderungen werden entsprechend nur für den aktuell aufgerufenen G-ID-Namensraum bereitgestellt.
Diese Trennung hält die zu übertragende Datenmenge auch dann beherrschbar, wenn über Jahre viele regionale Forderungen hinzukommen.
Nein. Bereits vorhandene landesweite Forderungen können auf dem Gerät weiterverwendet werden. Wenn sich der bereitgestellte Bestand ändert, kann die Anwendung einen aktualisierten Stand laden.
Neue regionale Forderungen erhalten eine Schonfrist von 56 Tagen. Sie können in dieser Zeit gelesen sowie politisch und mit Positionsstimmen bewertet werden, gehören aber noch nicht zur regulären Auswahl der Auswertungsbeiträge.
Die Schonfrist verhindert, dass eine neue regionale Forderung unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung ohne ausreichende Gelegenheit zur Wahrnehmung in die reguläre Auswertung gelangt.
Es gibt Alle, Schonfrist und Auswertung. Die Gesamtansicht Alle zeigt die vorhandenen Forderungen in der vorgesehenen Gesamtreihenfolge. Schonfrist zeigt neue regionale Forderungen innerhalb ihrer 56 Tage. Auswertung zeigt die derzeit maßgeblichen Auswertungsbeiträge.
Jeder Bearbeitungsraum besitzt seine eigene Positionsrangfolge. Positionsstimmen im Staatsraum beeinflussen ausschließlich die Reihenfolge der landesweiten Forderungen. Positionsstimmen in einem Ortsraum beeinflussen ausschließlich die Reihenfolge der dortigen regionalen Forderungen. Positionsstimmen in einem G-ID-Namensraum beeinflussen ausschließlich die Reihenfolge dieses Namensraums.
Positionswerte werden nicht zwischen Staat, Ort und G-ID übertragen oder miteinander verrechnet. Die politische Zustimmung oder Ablehnung verändert den Positionswert nicht.
Grundlage sind jeweils 30 dafür geeignete Forderungen des aktuell bearbeiteten Raums. Jeder Staats-, Orts- oder G-ID-Raum besitzt seinen eigenen Auswertungssatz. Welche 30 Forderungen diesen Auswertungssatz bilden, wird einmal pro Kalendertag festgelegt. Forderungen in der Schonfrist gehören noch nicht zu diesem Auswertungssatz.
Auch die politischen Bewertungen werden in einem festen Tagesstand verarbeitet. Zustimmungen, Ablehnungen und Enthaltungen, die während eines Kalendertages abgegeben werden, werden zunächst gesammelt. Sie verändern die für diesen Tag angezeigte Auswertung noch nicht. Beim ersten entsprechenden Aufruf nach 0:00 Uhr werden die bis 0:00 Uhr fällig gewordenen Bewertungen verarbeitet und bilden zusammen mit dem neuen 30er-Auswertungssatz den festen Auswertungsstand des neuen Tages. Bewertungen, die danach eingehen, gehören bereits zum nächsten Tagesstand.
Politische Bewertungen, Positionsstimmen und Änderungen am Bestand werden einmal täglich gemeinsam verarbeitet. Beim täglichen Wechsel werden die bis 0:00 Uhr fälligen politischen Bewertungen und Positionsstimmen wirksam, gemeldete Forderungen entfernt und gegebenenfalls die Begrenzung auf 3500 Forderungen je Raum verarbeitet. Aus diesem Stand werden die neue Rangfolge und der neue Auswertungssatz mit 30 Forderungen gebildet. Dieser gesamte Auswertungsstand bleibt bis zum nächsten täglichen Wechsel unverändert. Wer an der Auswertung teilnehmen möchte, muss anschließend auch Forderungen bewerten, die neu in den Auswertungssatz gelangt sind.
Nur Teilnehmer, die denselben vollständigen Satz der aktuell maßgeblichen Forderungen bewertet haben, sollen miteinander verglichen werden. Deshalb muss ein auswertungsfähiger Teilnehmer alle 30 Forderungen mit Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung bewertet haben. Ein lediglich überblätterter Beitrag erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Für den aktuellen Satz der 30 Auswertungsbeiträge müssen mindestens 10 auswertungsfähige Teilnehmer vorhanden sein. Entscheidend ist nicht die Gesamtzahl der Geräte, die einen Raum irgendwann benutzt haben. Auswertungsfähig ist grundsätzlich nur ein Gerät, dessen Gerätekennung mindestens acht Monate besteht und das alle 30 aktuellen Auswertungsbeiträge dieses Raums politisch bewertet hat. Für G-ID-Räume gilt die weiter unten beschriebene Ausnahme von der achtmonatigen Wartezeit.
Ja. Ein neues Gerät darf sofort politische Bewertungen und Positionsstimmen abgeben; diese werden gespeichert. Für die Auswertung werden seine Bewertungen jedoch erst berücksichtigt, wenn die Gerätekennung mindestens acht Monate besteht.
Diese Wartezeit ist ein zusätzlicher Schutz gegen Manipulation durch immer wieder neu erzeugte Gerätekennungen. Das Löschen lokaler Daten und anschließende Abstimmen mit einer neuen Gerätekennung verschafft dadurch keinen schnellen Zugang zu einer neuen Auswertung. Bis die neue Kennung auswertungsfähig wäre, können sich Forderungsbestand und Rangfolge bereits erheblich verändert haben.
Ja. Eine abgegebene politische Bewertung kann frühestens nach sechs Monaten geändert werden. Nach einer Änderung beginnt für diese Forderung erneut eine sechsmonatige Sperrzeit. Die geänderte Bewertung wird zunächst gesammelt und wirkt – wie jede politische Bewertung – erst beim nächsten täglichen Wechsel. Damit bleiben echte Meinungsänderungen möglich, während kurzfristiges taktisches Hin- und Herstimmen erschwert wird.
Ja. Auch eine Positionsstimme kann frühestens nach sechs Monaten geändert werden. Nach der Änderung beginnt erneut eine sechsmonatige Sperrzeit.
Eine Positionsstimme wird gespeichert, aber nicht sofort auf die Rangfolge verrechnet. Das gilt sowohl für die erste Positionsstimme als auch für eine spätere zulässige Änderung. Alle bis dahin abgegebenen Positionsstimmen werden gemeinsam beim täglichen Wechsel um 0:00 Uhr beziehungsweise beim ersten entsprechenden Aufruf danach verarbeitet. Sie können dadurch die Rangfolge und die Zusammensetzung des neuen Auswertungssatzes beeinflussen.
Der tägliche Umschaltzeitpunkt ist 0:00 Uhr. Jeder Staats-, Orts- und G-ID-Raum besitzt dabei seinen eigenen täglichen Auswertungssatz. Die Umschaltung erfolgt nicht automatisch um Mitternacht, sondern beim ersten entsprechenden Aufruf dieses Raums danach.
Beim täglichen Wechsel werden die bis dahin abgegebenen Positionsstimmen und die anstehenden Änderungen des Bestands gemeinsam verarbeitet. Dazu gehört auch das Ausscheiden gemeldeter Forderungen. Aus dem danach maßgeblichen Bestand und den verrechneten Positionsstimmen werden die neue Rangfolge und der neue Satz der 30 Auswertungsforderungen für den folgenden Tag gebildet.
Die politischen Bewertungen werden ebenfalls nur beim täglichen Wechsel wirksam. Während des Tages eingehende Zustimmungen, Ablehnungen und Enthaltungen werden gesammelt und erst beim nächsten Tageswechsel in den neuen festen Auswertungsstand übernommen.
Für die Auswertung werden nur Geräte berücksichtigt, die alle 30 Forderungen bewertet haben. Eine Forderung fließt in die Berechnung ein, wenn mindestens 30 Prozent dieser Teilnehmer ihr zugestimmt oder sie abgelehnt haben. Enthaltungen zählen dabei nicht zu diesen 30 Prozent.
Für eine berücksichtigte Forderung werden nur Zustimmung und Ablehnung für das Verhältnis zueinander verwendet. Enthaltungen verändern dieses Verhältnis nicht.
Zustimmungsanteil:
Zustimmungen ÷ (Zustimmungen + Ablehnungen) × 100
Ablehnungsanteil:
Ablehnungen ÷ (Zustimmungen + Ablehnungen) × 100
Beispiel: 8 Zustimmungen, 2 Ablehnungen und 3 Enthaltungen ergeben unter den klaren Stimmen 80 % Zustimmung und 20 % Ablehnung.
Bei eigener Zustimmung entspricht der persönliche Teilwert dem Zustimmungsanteil. Bei eigener Ablehnung entspricht er dem Ablehnungsanteil. Eine eigene Enthaltung ergibt einen neutralen Teilwert von 50 %.
Im Beispiel mit 80 % Zustimmung und 20 % Ablehnung erhält ein zustimmender Teilnehmer 80 %, ein ablehnender 20 % und ein sich enthaltender Teilnehmer 50 %.
Die persönlichen Teilwerte aller Forderungen, die nach der 30-Prozent-Prüfung tatsächlich berücksichtigt werden, werden addiert und durch deren Anzahl geteilt. Jede dieser Forderungen hat dabei dasselbe Gewicht. Eine Forderung, die die Mindestzahl klarer Stimmen nicht erreicht, wird nicht mit einem Ersatzwert versehen und auch nicht durch eine andere Forderung ersetzt.
Beispiel: Teilwerte von 80 %, 70 % und 50 % ergeben (80 + 70 + 50) ÷ 3 = 66,67 %.
Die Prozentzahl beschreibt die inhaltliche Übereinstimmung Ihrer Bewertungen mit dem für diesen Tag festgelegten Bewertungsstand der auswertungsfähigen Teilnehmer im aktuell bearbeiteten Raum. Grundlage sind der für diesen Raum festgelegte Satz der 30 Auswertungsbeiträge und die beim Tageswechsel festgeschriebenen politischen Bewertungen. Sie ist damit ein Vergleichswert für politische Nähe.
Wenn eine Person beispielsweise erwägt, für ein politisches Amt zu kandidieren, kann der Wert zeigen, wie gut ihre bewerteten politischen Vorstellungen zu den beteiligten Menschen passen. Er behauptet jedoch nicht, dass eine Person mit 82 % Übereinstimmung „zu 82 % ein guter Politiker“ wäre. Persönliche Eignung, Integrität, Fachkenntnis, Verantwortungsfähigkeit oder Verhandlungsgeschick werden nicht gemessen.
Ja. Das Ergebnis ist ein nicht öffentliches Personenranking. Die persönliche Prozentzahl ermöglicht es, Personen danach zu vergleichen, wie stark ihre politischen Bewertungen mit den Gemeinschaftsinteressen der auswertungsfähigen Teilnehmer im betreffenden Gebiet übereinstimmen.
Die Anwendung veröffentlicht daraus jedoch keine öffentliche Namensliste. Ein Vergleich zwischen Personen entsteht nur, wenn diese ihre persönlichen Ergebnisse selbst miteinander vergleichen oder freiwillig offenlegen.
Nein. Es gibt kein persönliches Benutzerkonto, keinen Benutzernamen, keine E-Mail-Adresse und kein Passwort. Beim ersten Start erzeugt das Gerät eine zufällige Geräte-ID und speichert sie lokal.
Bestimmte Regeln funktionieren nur, wenn dasselbe Gerät wiedererkannt werden kann. Dazu gehören der Schutz vor mehrfachen Bewertungen derselben Forderung, die sechsmonatigen Änderungssperren, das Gerätealter von acht Monaten und die persönliche Auswertung.
Nein. Die vom Gerät übermittelte Geräte-ID wird vor der Verwendung in der Datenbank mit einem geheimen serverseitigen Schlüssel in eine pseudonyme Kennung umgewandelt. Die ursprüngliche Geräte-ID wird nicht als Gerätekennung in der Datenbank gespeichert.
Die Anwendung kann dadurch Vorgänge desselben pseudonymen Gerätes wiedererkennen, soweit dies für Mehrfachabstimmungsschutz, Sperrzeiten und die persönliche Auswertung notwendig ist, ohne dafür ein persönliches Benutzerkonto zu benötigen.
Technisch handelt es sich um Pseudonymisierung, nicht um vollständige Anonymisierung. Die Anwendung muss wiederkehrende Vorgänge desselben Gerätes erkennen können, sonst wären Sperrzeiten, Mehrfachabstimmungsschutz und persönliche Auswertungen nicht möglich.
Gleichzeitig werden für die normale Nutzung weder Name noch Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum oder ein persönliches Benutzerkonto verlangt. Das Ziel ist, die Zuordnung politischer Bewertungen zu einer realen Person so weit wie für die Funktion möglich zu erschweren und personenbezogene Angaben, die nicht benötigt werden, gar nicht erst zu erheben. Unabhängig davon können beim Betrieb eines Webservers technische Zugriffsprotokolle entstehen.
Politische Bewertungen sind sensible Informationen. Menschen können sich anders äußern, wenn sie davon ausgehen müssen, dass jede einzelne politische Position dauerhaft unmittelbar ihrer realen Identität zugeordnet wird. Deshalb folgt demokratie.services dem Grundsatz: Daten, die für die Funktion nicht benötigt werden, sollen möglichst gar nicht erst entstehen.
Nein. Ein Wiederherstellungs- oder Übertragungsmechanismus ist bewusst nicht vorgesehen. Geht die lokal gespeicherte Geräte-ID verloren, wird eine neu erzeugte Gerätekennung aus Sicht des Servers wie ein neues Gerät behandelt. Frühere gerätebezogene Zuordnungen werden nicht über ein Konto oder einen Wiederherstellungscode übertragen.
Eine Forderung wird nicht mit einem Namen oder einer öffentlich sichtbaren Gerätekennung als Autor versehen. Für die Veröffentlichung muss das Gerät technisch registriert sein; im veröffentlichten Forderungsdatensatz wird die Gerätekennung jedoch nicht als Autor gespeichert.
Ein Gerät kann höchstens zwei neue Forderungen pro Kalendertag veröffentlichen. Diese Begrenzung ist unabhängig vom Inhalt der Forderungen und dient ausschließlich dazu, massenhaftes Veröffentlichen zu begrenzen. Nach einer Meldung ist die Nutzung von demokratie.services mit dem meldenden Gerät für 72 Stunden vollständig ausgesetzt.
Eine Meldung genügt. Die Forderung wird unmittelbar als gemeldet gekennzeichnet und ausgegraut. Sie bleibt jedoch zunächst sichtbar und kann weiterhin bewertet werden. Damit bleibt der bis zum nächsten täglichen Wechsel maßgebliche Satz der 30 Forderungen vollständig bewertbar.
Beim ersten entsprechenden Aufruf nach 0:00 Uhr wird die Meldung zusammen mit den übrigen fälligen Änderungen verarbeitet. Dabei werden politische Bewertungen und Positionsstimmen bis zur Tagesgrenze wirksam, gemeldete Forderungen aus dem Bestand entfernt, gegebenenfalls die 3500er-Grenze verarbeitet und anschließend die neue Rangfolge und der neue 30er-Auswertungssatz gebildet. Ein dadurch nachrückender Beitrag gehört damit zum neuen Tagesstand. Teilnehmer müssen ihn bewerten, bevor sie für diesen neuen 30er-Satz wieder vollständig auswertungsfähig sind.
Die Meldung richtet sich gegen die Forderung und nicht gegen ihren Verfasser. Mit erfolgreicher Meldung beginnt für das meldende Gerät sofort eine 72-stündige Nutzungspause. Während dieser Zeit sind sämtliche Funktionen von demokratie.services für dieses Gerät ausgeschaltet, einschließlich Lesen, Schreiben, politischer Bewertung, Positionsbewertung, Auswertung und weiterer Meldungen. Diese Folge tritt bei jeder Meldung ein, unabhängig von deren Inhalt oder Berechtigung und auch dann, wenn dieselbe Forderung bereits von einem anderen Gerät gemeldet wurde. Auch eine erneute Veröffentlichung desselben Inhalts wird nicht technisch verhindert; gegen massenhaftes Veröffentlichen gilt weiterhin die Begrenzung auf zwei neue Forderungen pro Gerät und Kalendertag.
Zeitpunkte werden grundsätzlich verschleiert gespeichert. Damit soll erschwert werden, einen gespeicherten Vorgang anhand einer genauen Uhrzeit einem Eintrag in technischen Serverprotokollen und damit möglicherweise einem konkreten Zugriff zuzuordnen.
Die Verschleierung darf die für die Anwendung notwendigen Fristen nicht außer Kraft setzen. Sie dient dem Schutz vor nachträglicher zeitlicher Zuordnung, nicht der Veränderung der Regeln für Sperrzeiten, Gerätealter oder Auswertungen.
Der beim täglichen Wechsel festgestellte wirksame Bestand eines Staats-, Orts- oder G-ID-Raums wird auf höchstens 3500 Forderungen begrenzt. Neu veröffentlichte Forderungen können bis zum nächsten täglichen Wechsel zunächst hinzukommen. Stehen beim täglichen Wechsel mehr als 3500 Forderungen für einen Raum an, wird die Forderung mit dem schlechtesten Sortierplatz entfernt. Haben mehrere Forderungen denselben schlechtesten Sortierplatz, wird von diesen die Forderung mit der niedrigsten Beitragsnummer entfernt. Damit scheidet bei Gleichstand die älteste Forderung aus. Eine feste Nutzungsfrist in Tagen gibt es nicht mehr.
Die aktuelle Benutzeroberfläche enthält keine Funktion, mit der ein Nutzer einen bereits veröffentlichten Beitrag nachträglich selbst löscht. Eine Forderung kann jedoch aufgrund einer Meldung oder aufgrund der Begrenzung auf höchstens 3500 Forderungen je Raum aus dem Bestand ausscheiden.
Eine eigene Löschfunktion für bereits gespeicherte politische Bewertungen ist nicht vorgesehen. Eine Bewertung kann nach Ablauf ihrer sechsmonatigen Sperrzeit geändert werden.
Nein. demokratie.services soll keine politische Richtung vorgeben und nicht entscheiden, welche zulässige Meinung vernünftig, modern, konservativ, fortschrittlich oder wünschenswert ist. Die Aufgabe der Anwendung ist begrenzter: politische Forderungen sichtbar machen, gleichberechtigte Einzelbewertungen ermöglichen, die Reihenfolge durch Positionsstimmen beeinflussen lassen und daraus nachvollziehbar persönliche Übereinstimmungen berechnen.
Die G-ID schafft einen nur durch extremen Zufall öffentlich auffindbaren Meinungsraum. Sie hat das Format G-XXXX-XXXX-XXXX und wird zufällig erzeugt. Die Kenntnis der G-ID ist zugleich der Zugang: Wer dieselbe G-ID verwendet, gelangt in denselben Meinungsraum. Eine klassische Benutzerverwaltung, Anmeldung oder Mitgliederliste ist dafür nicht erforderlich.
Eine G-ID ist nicht an einen Ort gebunden. Sie kann deshalb für Vereine, Verbände, Initiativen, Arbeitsgruppen oder andere Gemeinschaften ebenso verwendet werden wie für überregionale oder internationale Themen. Entscheidend ist nicht, wo sich die Teilnehmer befinden, sondern dass sie dieselbe G-ID kennen. Der G-ID-Namensraum ist ein eigenständiger Bearbeitungsraum mit eigener Forderungsrangfolge, eigenem täglichen 30er-Auswertungssatz und eigener Ergebnisanzeige.
Da eine G-ID selbst den Zugangsschlüssel bildet, soll systematisches Durchprobieren erschwert werden. Zwischen zwei G-ID-Prüfversuchen desselben Gerätes müssen deshalb mindestens 7 Sekunden liegen. Diese Sperre gilt nur für G-ID-Prüfungen und nicht für die Auswahl normaler Orte. Für die kurze Prüfsperre wird keine eingegebene G-ID gespeichert.
Für G-ID-Räume gelten einige Regeln anders als für öffentliche Ortsräume. Die sonst vorgesehene Wartezeit von acht Monaten, bevor ein neues Gerät an einer Auswertung teilnehmen kann, entfällt. Wer Zugang zu einem G-ID-Raum hat, kann grundsätzlich alle dort vorhandenen Forderungen bewerten.
Die Sperrfristen zur Stabilisierung der Ergebnisse bleiben dagegen bestehen: Eine bereits abgegebene politische Bewertung kann frühestens nach sechs Monaten geändert werden. Auch eine Positionsstimme mit pos + oder pos - kann frühestens nach sechs Monaten geändert werden. Nach jeder Änderung beginnt die jeweilige sechsmonatige Sperrzeit erneut.
Auch die übrigen zeitlichen Regeln bleiben bestehen. Auch für G-ID-Räume gilt der tägliche Umschaltzeitpunkt 0:00 Uhr. Die Umschaltung erfolgt beim ersten entsprechenden Aufruf danach. Dabei werden die bis 0:00 Uhr fälligen politischen Bewertungen, Positionsstimmen und anstehenden Bestandsänderungen gemeinsam verarbeitet und daraus die neue Rangfolge, der neue 30er-Auswertungssatz und der feste Bewertungsstand des neuen Tages gebildet. Während des Tages neu abgegebene Bewertungen wirken auch im G-ID-Raum erst beim nächsten täglichen Wechsel. Auch im G-ID-Raum gilt die Begrenzung auf höchstens 3500 Forderungen.
Ein länger nicht genutzter G-ID-Raum wird geschlossen, wenn seit dem letzten erfolgreichen Zugriff mehr als zwei Jahre vergangen sind und der Raum weniger als zwei Forderungen enthält. Ein solcher Raum bleibt anschließend gesperrt. Vorhandene gespeicherte Daten müssen dafür nicht gelöscht werden.