So berechnen wir die politische Übereinstimmung
demokratie.services berechnet, wie stark die eigenen politischen Bewertungen mit den Bewertungen der auswertungsfähigen Teilnehmer im aktuell bearbeiteten Staats-, Orts- oder G-ID-Raum übereinstimmen. Grundlage ist der für diesen Raum festgelegte Satz von 30 Auswertungsforderungen.
1. Wer wird für die Auswertung berücksichtigt?
Für den aktuellen Satz der 30 Auswertungsforderungen müssen mindestens 10 auswertungsfähige Teilnehmer vorhanden sein. Ein Teilnehmer ist für diesen Vergleich nur vollständig auswertungsfähig, wenn alle 30 aktuellen Auswertungsforderungen mit Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung bewertet wurden.
Für Staats- und Ortsräume werden die Bewertungen eines Gerätes erst für die Auswertung berücksichtigt, wenn seine Gerätekennung mindestens acht Monate besteht. Für G-ID-Räume entfällt diese achtmonatige Wartezeit.
2. Welche Forderungen gehen tatsächlich in die Prozentberechnung ein?
Nicht jede der 30 Auswertungsforderungen muss genügend klare Stimmen erhalten haben. Eine Forderung fließt nur dann in die Prozentberechnung ein, wenn mindestens 30 Prozent der auswertungsfähigen Teilnehmer eine klare Stimme abgegeben haben. Als klare Stimmen gelten Zustimmung und Ablehnung.
Klaranteil:
(Zustimmungen + Ablehnungen) ÷ Anzahl der auswertungsfähigen Teilnehmer × 100
Enthaltungen gehören zur Gesamtzahl der auswertungsfähigen Teilnehmer im Nenner, zählen aber nicht als klare Stimme im Zähler.
3. Wie werden Zustimmung und Ablehnung berechnet?
Hat eine Forderung die 30-Prozent-Grenze erreicht, wird das Verhältnis von Zustimmung und Ablehnung nur aus den klaren Stimmen berechnet.
Zustimmungsanteil:
Zustimmungen ÷ (Zustimmungen + Ablehnungen) × 100
Ablehnungsanteil:
Ablehnungen ÷ (Zustimmungen + Ablehnungen) × 100
Beispiel: 8 Zustimmungen, 2 Ablehnungen und 3 Enthaltungen ergeben unter den klaren Stimmen 80 % Zustimmung und 20 % Ablehnung.
4. Welchen persönlichen Teilwert erhält ein Teilnehmer?
Für jede berücksichtigte Forderung erhält der Teilnehmer einen persönlichen Teilwert:
- Bei eigener Zustimmung entspricht der Teilwert dem Zustimmungsanteil.
- Bei eigener Ablehnung entspricht der Teilwert dem Ablehnungsanteil.
- Bei eigener Enthaltung beträgt der Teilwert 50 %.
Im Beispiel mit 80 % Zustimmung und 20 % Ablehnung erhält ein zustimmender Teilnehmer 80 %, ein ablehnender Teilnehmer 20 % und ein sich enthaltender Teilnehmer 50 %.
5. Wie entsteht der persönliche Gesamtwert?
Die persönlichen Teilwerte aller Forderungen, die nach der 30-Prozent-Prüfung tatsächlich berücksichtigt werden, werden addiert und durch die Anzahl dieser Forderungen geteilt.
Jede berücksichtigte Forderung hat dasselbe Gewicht. Eine Forderung mit besonders vielen abgegebenen Bewertungen erhält also kein zusätzliches Gewicht. Eine Forderung, die die Mindestzahl klarer Stimmen nicht erreicht, erhält keinen Ersatzwert und wird für diese Berechnung nicht durch eine andere Forderung ersetzt.
Beispiel: Teilwerte von 80 %, 70 % und 50 % ergeben:
(80 + 70 + 50) ÷ 3 = 66,67 %
6. Wann werden neue Bewertungen wirksam?
Die Auswertung arbeitet mit einem festen Tagesstand. Während eines Kalendertages abgegebene Zustimmungen, Ablehnungen und Enthaltungen werden zunächst gesammelt. Beim ersten entsprechenden Aufruf nach 0:00 Uhr werden die bis 0:00 Uhr fälligen Bewertungen verarbeitet.
Gleichzeitig werden die fälligen Positionsstimmen und Bestandsänderungen verarbeitet und der neue Satz der 30 Auswertungsforderungen festgelegt. Dieser Auswertungsstand bleibt bis zum nächsten täglichen Wechsel unverändert.
7. Was bedeutet der Prozentwert?
Der persönliche Prozentwert beschreibt ausschließlich die inhaltliche politische Übereinstimmung der eigenen Bewertungen mit dem festgelegten Bewertungsstand der auswertungsfähigen Teilnehmer im jeweiligen Raum.
Wenn mögliche Repräsentanten oder Kandidaten dieselben Forderungen bewerten, können ihre persönlichen Übereinstimmungswerte miteinander verglichen werden. Der Wert misst jedoch keine persönliche Eignung, Integrität, Fachkenntnis, Verantwortungsfähigkeit oder Verhandlungsgeschick und ersetzt keine erforderliche formale Wahl oder Abstimmung.