In einer Demokratie müssen die unterschiedlichen politischen Vorstellungen sehr vieler Menschen auf eine vergleichsweise kleine Zahl von Personen übertragen werden, die politische Entscheidungen treffen. Das eigentliche Problem besteht darin, dabei möglichst viel Übereinstimmung zu erhalten. Je stärker die ausgewählten Personen in den einzelnen politischen Fragen mit den Menschen übereinstimmen, die sie vertreten sollen, desto genauer funktioniert diese Übertragung. demokratie.services soll diese Übereinstimmung messbar machen.
Sie können politische Forderungen bewerten und einbringen. Aus Ihren Bewertungen wird ein persönlicher Übereinstimmungswert in Prozent berechnet. Er zeigt, wie stark Ihre eigenen politischen Bewertungen mit den Bewertungen der User im gewählten Gebiet übereinstimmen.
Damit kann die Anwendung auch eine Frage beantworten, die bei einer üblichen Parteienwahl nur sehr grob beantwortet wird: Wie gut stimmen die politischen Vorstellungen einer möglichen Kandidatin oder eines möglichen Kandidaten tatsächlich mit den politischen Vorstellungen der beteiligten Menschen überein? Die persönlichen Prozentwerte bilden damit zugleich die Grundlage für ein nicht öffentliches Personenranking. Nicht in Listenform. Niemand erfährt Ihren Wert. Nur Sie selbst können sich outen. Ein hoher Prozentwert sagt dabei ausschließlich etwas über die inhaltliche politische Übereinstimmung aus. Er sagt nichts über persönliche Eigenschaften, Fachkenntnis, Integrität, Verhandlungsgeschick oder sonstige Eignung einer Person.
Der praktische Nutzen liegt vor allem bei der Auswahl von Kandidaten. Parteien, Wählergruppen oder andere Gruppen können bei der Kandidatenaufstellung gezielt Personen nominieren, deren politische Vorstellungen besonders gut mit den Interessen der Gruppe übereinstimmen. Auf die gleiche Weise können Kandidaten ermittelt werden, die die politischen Vorstellungen der Bevölkerung eines Ortes oder Gebietes möglichst genau vertreten.
Im Mittelpunkt stehen deshalb einzelne politische Forderungen und die Menschen, die sie bewerten – nicht Parteien, Organisationen, Bekanntheit oder gesellschaftlicher Einfluss.
Eine Partei vertritt zu vielen Themen gleichzeitig Positionen. Ein einzelner Mensch kann einige davon teilen und andere ablehnen. Wer nur eine Partei auswählt, kann diese unterschiedlichen Übereinstimmungen nicht getrennt ausdrücken. demokratie.services betrachtet deshalb jede politische Forderung für sich.
Innerhalb der Anwendung soll jede abgegebene politische Bewertung grundsätzlich gleich behandelt werden. Eine Stimme wird nicht wichtiger, weil die betreffende Person bekannt, wohlhabend, einflussreich oder Mitglied einer Organisation ist. Ebenso kann niemand mehrere politische Stimmen auf dieselbe Forderung konzentrieren. Eine politische Forderung kann in mehreren Orten angezeigt werden. Ihre Bewertung gehört jedoch zur Forderung selbst und gilt deshalb überall, wo diese Forderung angezeigt wird. Sie können dieselbe Forderung nicht in verschiedenen Orten unterschiedlich bewerten.
Für jede Forderung stehen Zustimmen, Ablehnen und Enthalten zur Verfügung. Wer eine Forderung nicht bewerten möchte, kann einfach weiterblättern. Das bloße Weiterblättern ist keine Enthaltung und zählt nicht als Bewertung.
Mit pos + und pos - wird nicht über den politischen Inhalt einer Forderung abgestimmt. Eine Positionsstimme beeinflusst die Reihenfolge, in der Forderungen für einen Ort erscheinen. pos + zählt als +1, pos - als -1.
Diese Trennung ist wichtig: Man kann eine Forderung politisch ablehnen und sie trotzdem für besonders wichtig oder diskussionswürdig halten. Umgekehrt kann man einer Forderung zustimmen und sie dennoch für weniger vordringlich halten. Politische Bewertung und Positionsbewertung erfüllen deshalb unterschiedliche Aufgaben und werden nicht miteinander vermischt.
Die Koordinaten stammen aus der Ortsliste und beschreiben den vom Nutzer ausgewählten Ort. Sie sind keine automatisch ermittelte Position des Gerätes. Bei regionalen Forderungen werden Ort und Radius verwendet, um das geografische Veröffentlichungsgebiet zu bilden und später zu prüfen, ob ein gewählter Leseort innerhalb dieses Gebietes liegt.
Beim Schreiben kann zwischen Landesweite Forderung und Regionale Forderung gewählt werden. Eine landesweite Forderung gehört zum Bestand des ausgewählten Staates. Für sie wird kein Veröffentlichungsradius benötigt. Eine regionale Forderung gilt dagegen für ein geografisch begrenztes Gebiet.
Im Bereich Schreiben wird die regionale Forderung gewählt und der Forderungstext eingegeben. Für das Veröffentlichungsgebiet werden ein Ort und ein Radius von 2, 5, 10, 20, 30, 50, 75 oder 100 Kilometern verwendet. Aus Mittelpunkt und Radius erzeugt die Anwendung das Gebiet. Eine regionale Forderung wird beim Lesen nur berücksichtigt, wenn der gewählte Leseort innerhalb dieses Gebietes liegt.
Im Bereich Schreiben wird Landesweite Forderung gewählt. Die Forderung gilt für den Staat des ausgewählten Ortes; ein regionaler Radius ist dafür nicht erforderlich. Landesweite Forderungen werden dem landesweiten Bestand hinzugefügt.
Eine aussagekräftige Übereinstimmungsberechnung benötigt einen ausreichend breiten Bestand politischer Forderungen. Für Deutschland wurde deshalb ein Grundbestand aus den festgestellten Forderungen der Programme der Parteien aufgebaut, die an der letzten Bundestagswahl teilgenommen haben. Die Texte wurden gekürzt und von Phrasen befreit; politische Forderungen sollten nicht wegen ihres Inhalts ausgesondert werden.
In Staaten, in denen ein solcher umfangreicher Anfangsbestand nicht vorhanden ist, können Nutzer landesweite Forderungen veröffentlichen und damit den Bestand nach und nach aufbauen. Regionale Forderungen können ebenfalls bereits veröffentlicht werden. Eine regionale Auswertung wird jedoch erst gebildet, wenn mindestens 200 landesweite Forderungen für den Staat vorhanden sind.
Landesweite Forderungen bilden einen gemeinsamen Bestand für einen ganzen Staat. Dieser Bestand kann auf dem Gerät bereitgestellt werden. Regionale Forderungen können dagegen mit der Zeit in sehr großer Zahl entstehen und sind nur für ihr jeweiliges geografisches Gebiet von Bedeutung. Sie werden deshalb beim Lesen nach Bedarf bereitgestellt.
Diese Trennung hält die zu übertragende Datenmenge auch dann beherrschbar, wenn über Jahre viele regionale Forderungen hinzukommen.
Nein. Bereits vorhandene landesweite Forderungen können auf dem Gerät weiterverwendet werden. Wenn sich der bereitgestellte Bestand ändert, kann die Anwendung einen aktualisierten Stand laden.
Neue regionale Forderungen erhalten eine Schonfrist von 56 Tagen. Sie können in dieser Zeit gelesen sowie politisch und mit Positionsstimmen bewertet werden, gehören aber noch nicht zur regulären Auswahl der Auswertungsbeiträge.
Die Schonfrist verhindert, dass eine neue regionale Forderung unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung ohne ausreichende Gelegenheit zur Wahrnehmung in die reguläre Auswertung gelangt.
Es gibt Alle, Schonfrist, Auswertung, Normal und Abgelaufen. Die Gesamtansicht Alle zeigt die vorhandenen Forderungen in der vorgesehenen Gesamtreihenfolge. Schonfrist zeigt neue regionale Forderungen innerhalb ihrer 56 Tage. Auswertung zeigt die derzeit maßgeblichen Auswertungsbeiträge. Normal zeigt die übrigen aktiven Forderungen. Abgelaufen zeigt Forderungen nach Ende ihrer Nutzungsfrist.
Positionsstimmen werden für den jeweiligen Ort zusammengezählt. Dadurch kann dieselbe landesweite Forderung an verschiedenen Orten unterschiedlich weit vorn stehen. Die politische Zustimmung oder Ablehnung verändert diesen Positionswert nicht.
Grundlage sind die ersten 30 dafür geeigneten Forderungen der aktuellen Rangfolge. Forderungen in der Schonfrist und abgelaufene Forderungen gehören nicht zu diesem Auswertungssatz.
Die Auswahl kann sich verändern, wenn sich die Reihenfolge durch Positionsstimmen ändert. Deshalb kann später eine andere Forderung in die ersten 30 gelangen. Wer an der Auswertung teilnehmen möchte, muss dann auch neu hinzugekommene Forderungen bewerten.
Nur Teilnehmer, die denselben vollständigen Satz der aktuell maßgeblichen Forderungen bewertet haben, sollen miteinander verglichen werden. Deshalb muss ein auswertungsfähiger Teilnehmer alle 30 Forderungen mit Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung bewertet haben. Ein lediglich überblätterter Beitrag erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Für den aktuellen Satz der 30 Auswertungsbeiträge müssen mindestens 10 auswertungsfähige Teilnehmer vorhanden sein. Entscheidend ist nicht die Gesamtzahl der Geräte, die einen Ort irgendwann benutzt haben. Auswertungsfähig ist nur ein Gerät, dessen Gerätekennung mindestens acht Monate besteht und das alle 30 aktuellen Auswertungsbeiträge politisch bewertet hat.
Ja. Ein neues Gerät darf sofort politische Bewertungen und Positionsstimmen abgeben; diese werden gespeichert. Für die Auswertung werden seine Bewertungen jedoch erst berücksichtigt, wenn die Gerätekennung mindestens acht Monate besteht.
Diese Wartezeit ist ein zusätzlicher Schutz gegen Manipulation durch immer wieder neu erzeugte Gerätekennungen. Das Löschen lokaler Daten und anschließende Abstimmen mit einer neuen Gerätekennung verschafft dadurch keinen schnellen Zugang zu einer neuen Auswertung. Bis die neue Kennung auswertungsfähig wäre, können sich Forderungsbestand und Rangfolge bereits erheblich verändert haben.
Ja. Eine abgegebene politische Bewertung kann frühestens nach sechs Monaten geändert werden. Nach einer Änderung beginnt für diese Forderung erneut eine sechsmonatige Sperrzeit. Damit bleiben echte Meinungsänderungen möglich, während kurzfristiges taktisches Hin- und Herstimmen erschwert wird.
Ja. Auch eine Positionsstimme kann frühestens nach sechs Monaten geändert werden. Nach der Änderung beginnt erneut eine sechsmonatige Sperrzeit.
Die geänderte Positionsstimme wird gespeichert, verändert die laufende Rangfolge jedoch nicht sofort. Sie wird erst unmittelbar vor der nächsten erfolgreich neu gebildeten Auswertung wirksam. Dadurch bleibt die Rangfolge während eines bestehenden Auswertungsstandes unverändert. Die erste Positionsstimme zu einer Forderung wirkt dagegen weiterhin sofort.
Innerhalb eines rollierenden Zeitraums von 365 Tagen können höchstens 1000 unterschiedliche Forderungen erstmals politisch bewertet werden. Spätere zulässige Änderungen bereits bewerteter Forderungen zählen nicht erneut gegen dieses Limit. Das begrenzt massenhaftes Durchstimmen, ohne eine spätere Meinungsänderung als neue Forderung zu behandeln.
Eine Auswertung wird bei Auswahl eines Ortes aufgerufen. jedoch nicht fortlaufend und auch nicht automatisch. Eine neue Auswertung wird frühestens 24 Stunden nach der letzten erfolgreich durchgeführten Auswertung erstellt. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, wird nach Fristablauf der nächste Programmaufruf wieder eine Auswertung auslösen.
Gespeicherte Änderungen von Positionsstimmen werden erst unmittelbar vor dieser neuen Auswertung in die Rangfolge übernommen. Kann keine neue Auswertung erfolgreich gebildet werden, bleibt der bisherige Auswertungsstand einschließlich seiner Rangfolge bestehen und die vorgemerkten Positionsänderungen werden noch nicht wirksam.
Für die Auswertung werden nur Geräte berücksichtigt, die alle 30 Forderungen bewertet haben. Eine Forderung fließt in die Berechnung ein, wenn mindestens 30 Prozent dieser Teilnehmer ihr zugestimmt oder sie abgelehnt haben. Enthaltungen zählen dabei nicht zu diesen 30 Prozent.
Für eine berücksichtigte Forderung werden nur Zustimmung und Ablehnung für das Verhältnis zueinander verwendet. Enthaltungen verändern dieses Verhältnis nicht.
Zustimmungsanteil:
Zustimmungen ÷ (Zustimmungen + Ablehnungen) × 100
Ablehnungsanteil:
Ablehnungen ÷ (Zustimmungen + Ablehnungen) × 100
Beispiel: 8 Zustimmungen, 2 Ablehnungen und 3 Enthaltungen ergeben unter den klaren Stimmen 80 % Zustimmung und 20 % Ablehnung.
Bei eigener Zustimmung entspricht der persönliche Teilwert dem Zustimmungsanteil. Bei eigener Ablehnung entspricht er dem Ablehnungsanteil. Eine eigene Enthaltung ergibt einen neutralen Teilwert von 50 %.
Im Beispiel mit 80 % Zustimmung und 20 % Ablehnung erhält ein zustimmender Teilnehmer 80 %, ein ablehnender 20 % und ein sich enthaltender Teilnehmer 50 %.
Die persönlichen Teilwerte aller Forderungen, die nach der 30-Prozent-Prüfung tatsächlich berücksichtigt werden, werden addiert und durch deren Anzahl geteilt. Jede dieser Forderungen hat dabei dasselbe Gewicht. Eine Forderung, die die Mindestzahl klarer Stimmen nicht erreicht, wird nicht mit einem Ersatzwert versehen und auch nicht durch eine andere Forderung ersetzt.
Beispiel: Teilwerte von 80 %, 70 % und 50 % ergeben (80 + 70 + 50) ÷ 3 = 66,67 %.
Die Prozentzahl beschreibt die inhaltliche Übereinstimmung Ihrer Bewertungen mit den Bewertungen der auswertungsfähigen Teilnehmer im betreffenden Gebiet und im zugrunde liegenden Auswertungsstand. Sie ist damit ein Vergleichswert für politische Nähe.
Wenn eine Person beispielsweise erwägt, für ein politisches Amt zu kandidieren, kann der Wert zeigen, wie gut ihre bewerteten politischen Vorstellungen zu den beteiligten Menschen passen. Er behauptet jedoch nicht, dass eine Person mit 82 % Übereinstimmung „zu 82 % ein guter Politiker“ wäre. Persönliche Eignung, Integrität, Fachkenntnis, Verantwortungsfähigkeit oder Verhandlungsgeschick werden nicht gemessen.
Ja. Das Ergebnis ist ein nicht öffentliches Personenranking. Die persönliche Prozentzahl ermöglicht es, Personen danach zu vergleichen, wie stark ihre politischen Bewertungen mit den Gemeinschaftsinteressen der auswertungsfähigen Teilnehmer im betreffenden Gebiet übereinstimmen.
Die Anwendung veröffentlicht daraus jedoch keine öffentliche Namensliste. Ein Vergleich zwischen Personen entsteht nur, wenn diese ihre persönlichen Ergebnisse selbst miteinander vergleichen oder freiwillig offenlegen.
Nein. Es gibt kein persönliches Benutzerkonto, keinen Benutzernamen, keine E-Mail-Adresse und kein Passwort. Beim ersten Start erzeugt das Gerät eine zufällige Geräte-ID und speichert sie lokal.
Bestimmte Regeln funktionieren nur, wenn dasselbe Gerät wiedererkannt werden kann. Dazu gehören der Schutz vor mehrfachen Bewertungen derselben Forderung, die sechsmonatigen Änderungssperren, das Limit erstmals bewerteter Forderungen, das Gerätealter von acht Monaten und die persönliche Auswertung.
Nein. Die vom Gerät übermittelte Geräte-ID wird vor der Verwendung in der Datenbank mit einem geheimen serverseitigen Schlüssel in eine pseudonyme Kennung umgewandelt. Die ursprüngliche Geräte-ID wird nicht als Gerätekennung in der Datenbank gespeichert.
Die Anwendung kann dadurch Vorgänge desselben pseudonymen Gerätes wiedererkennen, soweit dies für Mehrfachabstimmungsschutz, Sperrzeiten und die persönliche Auswertung notwendig ist, ohne dafür ein persönliches Benutzerkonto zu benötigen.
Technisch handelt es sich um Pseudonymisierung, nicht um vollständige Anonymisierung. Die Anwendung muss wiederkehrende Vorgänge desselben Gerätes erkennen können, sonst wären Sperrzeiten, Mehrfachabstimmungsschutz und persönliche Auswertungen nicht möglich.
Gleichzeitig werden für die normale Nutzung weder Name noch Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum oder ein persönliches Benutzerkonto verlangt. Das Ziel ist, die Zuordnung politischer Bewertungen zu einer realen Person so weit wie für die Funktion möglich zu erschweren und personenbezogene Angaben, die nicht benötigt werden, gar nicht erst zu erheben. Unabhängig davon können beim Betrieb eines Webservers technische Zugriffsprotokolle entstehen.
Politische Bewertungen sind sensible Informationen. Menschen können sich anders äußern, wenn sie davon ausgehen müssen, dass jede einzelne politische Position dauerhaft unmittelbar ihrer realen Identität zugeordnet wird. Deshalb folgt demokratie.services dem Grundsatz: Daten, die für die Funktion nicht benötigt werden, sollen möglichst gar nicht erst entstehen.
Nein. Ein Wiederherstellungs- oder Übertragungsmechanismus ist bewusst nicht vorgesehen. Geht die lokal gespeicherte Geräte-ID verloren, wird eine neu erzeugte Gerätekennung aus Sicht des Servers wie ein neues Gerät behandelt. Frühere gerätebezogene Zuordnungen werden nicht über ein Konto oder einen Wiederherstellungscode übertragen.
Eine Forderung wird nicht mit einem Namen oder einer öffentlich sichtbaren Gerätekennung als Autor versehen. Für die Veröffentlichung muss das Gerät technisch registriert sein; im veröffentlichten Forderungsdatensatz wird die Gerätekennung jedoch nicht als Autor gespeichert.
Zeitpunkte werden grundsätzlich verschleiert gespeichert. Damit soll erschwert werden, einen gespeicherten Vorgang anhand einer genauen Uhrzeit einem Eintrag in technischen Serverprotokollen und damit möglicherweise einem konkreten Zugriff zuzuordnen.
Die Verschleierung darf die für die Anwendung notwendigen Fristen nicht außer Kraft setzen. Sie dient dem Schutz vor nachträglicher zeitlicher Zuordnung, nicht der Veränderung der Regeln für Sperrzeiten, Gerätealter oder Auswertungen.
Für die Nutzungsfrist sind 2000 Tage vorgesehen. Nach Ablauf bleiben Forderungen lesbar, können aber nicht mehr politisch oder mit pos + beziehungsweise pos - bewertet werden und gehören nicht mehr zu neuen Auswertungen. Die Ablaufregel gilt auch für landesweite Grunddaten, soweit ein Veröffentlichungsdatum vorhanden ist.
Die aktuelle Benutzeroberfläche enthält keine Funktion, mit der ein Nutzer einen bereits veröffentlichten Beitrag nachträglich selbst löscht. Die zeitliche Begrenzung der aktiven Nutzung wird über die Nutzungsfrist geregelt.
Eine eigene Löschfunktion für bereits gespeicherte politische Bewertungen ist nicht vorgesehen. Eine Bewertung kann nach Ablauf ihrer sechsmonatigen Sperrzeit geändert werden.
Nein. demokratie.services soll keine politische Richtung vorgeben und nicht entscheiden, welche zulässige Meinung vernünftig, modern, konservativ, fortschrittlich oder wünschenswert ist. Die Aufgabe der Anwendung ist begrenzter: politische Forderungen sichtbar machen, gleichberechtigte Einzelbewertungen ermöglichen, die Reihenfolge durch Positionsstimmen beeinflussen lassen und daraus nachvollziehbar persönliche Übereinstimmungen berechnen.
Die G-ID schafft einen nicht öffentlich auffindbaren Meinungsraum. Sie wird zufällig erzeugt und nicht registriert. Die Kenntnis der G-ID ist zugleich der Zugang: Wer dieselbe G-ID verwendet, gelangt in denselben Meinungsraum. Eine klassische Benutzerverwaltung, Anmeldung oder Mitgliederliste ist dafür nicht erforderlich.
Eine G-ID ist nicht an einen Ort gebunden. Sie kann deshalb für Vereine, Verbände, Initiativen, Arbeitsgruppen oder andere Gemeinschaften ebenso verwendet werden wie für überregionale oder internationale Themen. Entscheidend ist nicht, wo sich die Teilnehmer befinden, sondern dass sie dieselbe G-ID kennen.
Da eine G-ID selbst den Zugangsschlüssel bildet, soll systematisches Durchprobieren erschwert werden. Zwischen zwei G-ID-Prüfversuchen desselben Gerätes müssen deshalb mindestens 7 Sekunden liegen. Diese Sperre gilt nur für G-ID-Prüfungen und nicht für die Auswahl normaler Orte. Für die kurze Prüfsperre wird keine eingegebene G-ID gespeichert.
Für G-ID-Räume gelten einige Regeln anders als für öffentliche Ortsräume. Die sonst vorgesehene Wartezeit von acht Monaten, bevor ein neues Gerät an einer Auswertung teilnehmen kann, entfällt. Ebenso gilt dort nicht das Limit von höchstens 1000 erstmals bewerteten Forderungen innerhalb von 365 Tagen. Wer Zugang zu einem G-ID-Raum hat, kann damit grundsätzlich alle dort vorhandenen Forderungen bewerten.
Die Sperrfristen zur Stabilisierung der Ergebnisse bleiben dagegen bestehen: Eine bereits abgegebene politische Bewertung kann frühestens nach sechs Monaten geändert werden. Auch eine Positionsstimme mit pos + oder pos - kann frühestens nach sechs Monaten geändert werden. Nach jeder Änderung beginnt die jeweilige sechsmonatige Sperrzeit erneut.
Auch die übrigen zeitlichen Regeln bleiben bestehen. Eine neue Auswertung wird frühestens 24 Stunden nach der letzten erfolgreich gebildeten Auswertung erstellt, und für Forderungen gilt weiterhin die vorgesehene Nutzungsfrist von 2000 Tagen.